Fünf Personen sitzen um einen Tisch. Sie werfen freudig lose Papierblätter in die Luft.© Jacob Wackerhausen / iStock / Getty Images Plus
Schluss mit dem bürokratischen Quatsch – Krankenkassen und DAV haben sich auf das Ende der Präqualifizierung geeinigt. Das heißt für Apotheken: weniger Papierkram.

Einigung

PRÄQUALIFIZIERUNG ENTFÄLLT – BALD

Knapp zwei Wochen früher als geplant: Am 19. Januar haben DAV und GKV-Spitzenverband sich über den Wegfall der Präqualifizierungen geeinigt. Das wird Apotheken die Hilfsmittel-Versorgung künftig erleichtern. Jetzt müssen entsprechende Gremien dies nur noch bestätigen.

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Dass die Präqualifizierung für „apothekenübliche“ Hilfsmittel entfallen soll, hält das Lieferengpass-Gesetz schon seit August 2023 fest. Apotheken sollen den einzelnen Krankenkassen also nicht mehr in einem bürokratischen Verfahren beweisen müssen, dass sie in der Lage sind, Hilfsmittelrezepte zu beliefern. Den Anfang machten die 71 Betriebskrankenkassen schon im September – zumindest für die Mitglieder der Landesapothekerverbände.

Und was ist mit den anderen? Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und der Deutscher Apothekerverband hatte vom Gesetzgeber die Aufgabe, bis Februar auszuhandeln, was genau eigentlich die apothekenüblichen Hilfsmittel sein sollen. Sollte das nicht gelingen, hätte eine Schiedsstelle weitere drei Monate Zeit dafür. Doch das wird vermutlich nicht nötig sein, wie die ABDA ­– Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände jetzt in einer Pressemeldung erklärt:

Wegfall der Präqualifizierung: Verhandlungserfolg für Apothekerschaft

Der Wegfall des Präqualifizierungsverfahrens bei apothekenüblichen Hilfsmitteln rückt näher: Am vergangenen Freitag haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband die Verhandlungen dazu erfolgreich abgeschlossen. Im Juli 2023 war das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) in Kraft getreten. Dort ist festgehalten, dass die Präqualifizierung für Apotheken bei „apothekenüblichen Hilfsmitteln“ entfallen soll. Die beiden Verhandlungsparteien mussten allerdings unter anderem noch festlegen, welche Hilfsmittel als „apothekenüblich“ zu deklarieren sind.

Der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann dazu: „Wir freuen uns sehr, dass wir noch vor Ablauf der Verhandlungsfrist und ohne Einbeziehung der Schiedsstelle eine wirklich gute Lösung für die Apotheken aushandeln konnten. Dies ist ein Erfolg der Selbstverwaltung. Wenn die Gremien beider Verbände dem Verhandlungsergebnis zustimmen, ist die Präqualifizierung bei den allermeisten Hilfsmitteln schon bald Geschichte. Das ist eine Forderung, die wir als Deutscher Apothekerverband schon seit Jahren an die Politik herantragen. Endlich wird sie nun Realität!“. Hubmann erklärt weiter, dass die Details der Verhandlungslösung derzeit noch nicht mitgeteilt werden könnten. Denn: „Wir müssen jetzt noch abwarten, dass die Gremien des GKV-Spitzenverbandes und des DAV das Ergebnis bestätigen. Anfang Februar dürfte dann aber Klarheit da sein“, so Hubmann.

Auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening ist sehr erfreut über die daraus resultierenden Erleichterungen für die Apothekenteams: „Die Apotheken stehen unter einem unheimlichen wirtschaftlichen Druck. Hinzu kommt die belastende und anstrengende Lieferengpass-Krise – gepaart mit dem Fachkräftemangel bringen unnötige, bürokratische Verfahren die Apothekenteams oft an ihre Grenzen. Durch den längst überfälligen Wegfall der Präqualifizierung haben die Apotheken nun wenigstens ein Ärgernis weniger. Und in den kommenden Monaten werden wir in der ABDA weiter für unseren Berufsstand kämpfen: Wie alle anderen Leistungserbringer haben auch wir das Recht auf einen Inflationsausgleich und eine damit verbundene, deutliche Honoraranpassung. Außerdem können wir es nicht zulassen, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seinen Plänen durchkommt, die die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten sofort und spürbar ausdünnen würden.“

Quelle: ABDA

Update

Am 19. Februar haben DAV und Kassengremium dieser Lösung zugestimmt und das Unterschriftenverfahren eingeleitet. Die Präqualifizierungspflicht für apothekenübliche Produkte entfällt somit tatsächlich ab dem 1. April. Es gibt zudem bereits eine Liste mit Produktgruppen, die als apothekenüblich gelten.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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