Eine Apothekenangestellte steht ohne Kunden hinter dem HV-Tisch und arbeitet am PC.© gorodenkoff / iStock / Getty Images Plus
Die Impfung allein reicht nicht, Apotheken müssen diese auch ans RKI melden - das geht über das DAV-Portal.

DAV-Portal

IMPFEN IN DEN APOTHEKEN KANN LOSGEHEN – PORTAL STARTKLAR

Es kann losgehen: Heute steigen auch die Apotheken in die Impfkampagne ein. Pünktlich startet nun die digitale Registrierungsplattform über den Deutschen Apothekerverband DAV.

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Ab dem heutigen Dienstag, 8. Februar, geht es los: Deutsche Apotheken dürfen und wollen sich an der COVID-Impfaktion beteiligen. Die dafür notwendigen Impfdosen sind längst bestellt und sind in den Offizinen angekommen. Loslegen darf allerdings nur, wer seine Impfungen auch tagesaktuell an das Robert Koch-Institut (RKI) melden kann. Das Ganze trägt den Namen „Impfsurveillance“.

Bis zuletzt blieb es spannend, aber nun ist es geschafft. Über das Verbändeportal des DAV können nun eine Reihe von Daten unkompliziert an das RKI weitergeleitet werden: darunter Name, Geburtsdatum und Adresse des Impflings sowie den verwendeten Impfstoff samt Chargennummer. Ist das erledigt, können die Daten direkt in die Erstellung des Impfzertifikats einfließen, indem die Basisdaten einfach übernommen werden.

Digitale Weiterleitung funktioniert

Offiziell freigeschaltet wird diese neue Funktion erst heute. Damit aber keine Fehler passieren, konnten die Apotheker schon einmal üben: Dafür mussten sie im Portal nach Eingabe der Daten nicht den roten Button (RKI-Übertragung), sondern das graue Feld (Testübertragung) wählen.

Beim nächsten Update: Abrechnungs-Unterlagen

Das Impfquoten-Monitoring – also die Meldung ans RKI pro durchgeführter Impfung – ist ab Kampagnenstart aber genauso wichtig, denn nur so kann die Leistung abgerechnet werden. Die Daten müssen tagesaktuell ans RKI übermittelt werden. Mit dem nächsten Update soll das DAV-Portal dann auch über eine Funktion verfügen, mit der die Apotheken die für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen herunterladen können. Speichern müssen sie das Ganze dann für mindestens vier Jahre.

Impfangebot ohne große Hürden

Mit der Einbindung der Apotheken in die Impfkampagne setzt die Politik auf ein flächendeckendes Netz niedrigschwelliger Anlaufstellen. Laut ABDA haben knapp 6000 Apothekerinnen und Apotheker die dafür notwendige Schulung absolviert; zusätzlich haben eine vierstellige Anzahl Betriebe gemeldet, dass sie die personellen, räumlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen für das Impfen erfüllen. Es ist also noch Luft nach oben.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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