Arbeitsrecht
ARBEITEN BEI HITZE: DIESE PFLICHTEN HABEN ARBEITGEBER
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Viele fragen sich im Sommer, ob es ein Anrecht auf Hitzefrei im Job gibt. TatsĂ€chlich besteht fĂŒr BeschĂ€ftigte in Deutschland kein gesetzlicher Anspruch darauf. Auch eine Klimaanlage können Arbeitnehmer nicht einfordern. Laut Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber jedoch fĂŒr Arbeitsbedingungen sorgen, die keine Gefahr fĂŒr Leben oder Gesundheit darstellen.
Die ArbeitsstĂ€ttenverordnung verlangt zusĂ€tzlich, dass die Temperaturen im Arbeitsraum âgesundheitlich zutrĂ€glichâ bleiben. Damit ist klar: Ein wirksamer Hitzeschutz am Arbeitsplatz ist verpflichtend â vor allem, wenn die Temperaturen steigen.
Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Die wichtigsten Grenzwerte
Laut Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) soll die Raumtemperatur in Arbeits- und SozialrĂ€umen plus 26 Grad nicht ĂŒberschreiten. Wird es wĂ€rmer, greifen abgestufte MaĂnahmen â abhĂ€ngig vom Temperaturwert.
Wenn die AuĂentemperatur ĂŒber 26 Grad liegt, dĂŒrfen InnenrĂ€ume auch wĂ€rmer werden, sofern ein ausreichender Hitzeschutz am Arbeitsplatz besteht. Dazu zĂ€hlen Sonnenschutzvorrichtungen, Isolierungen und andere bauliche MaĂnahmen.
Pflichten fĂŒr Arbeitgeber bei Hitze â das sagt das Gesetz
Wie reagieren Arbeitgeber auf hohe Temperaturen? Entscheidend sind drei Temperaturschwellen â ĂŒber 26 Grad, ĂŒber 30 Grad und ĂŒber 35 Grad. Je höher die Temperatur, desto konkreter werden die Pflichten des Arbeitgebers bei Hitze.
- Ăber 26 Grad: Technische MaĂnahmen wie Ventilatoren oder morgendliches LĂŒften sollen helfen. Auch Gleitzeitmodelle, eine gelockerte Kleiderordnung oder das Bereitstellen von GetrĂ€nken sind Optionen.
- Ăber 30 Grad: Der Arbeitgeber muss zusĂ€tzliche MaĂnahmen treffen, zum Beispiel durch Klimaanlagen, Jalousien oder mobile KĂŒhlung.
- Ăber 35 Grad: Ein Raum gilt ohne zusĂ€tzliche MaĂnahmen als nicht mehr zum Arbeiten geeignet. In EinzelfĂ€llen können Luftduschen oder spezielle Schutzkleidung eingesetzt werden â vor allem in Produktionsumgebungen.
Diese abgestuften Pflichten bei Hitze sind Teil der GefĂ€hrdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber regelmĂ€Ăig durchfĂŒhren muss.
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Einfach frĂŒher anfangen oder den eigenen Ventilator aufstellen? Das ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Wer eigenmĂ€chtig handelt, riskiert im Zweifel eine Abmahnung. âBesser ist es immer, das GesprĂ€ch mit der FĂŒhrungskraft und anderen Teammitgliedern zu suchen und gemeinsam nach Lösungen zu suchenâ, sagt Stephan.
Auch bei der Kleiderordnung gilt: Der Arbeitgeber entscheidet ĂŒber Ausnahmen. Wer bei extremer Hitze ohne Zustimmung das BĂŒro oder Lager verlĂ€sst, handelt auf eigenes Risiko. Erst wenn Arbeiten bei Hitze die Gesundheit gefĂ€hrdet und keine SchutzmaĂnahmen getroffen werden, dĂŒrfen BeschĂ€ftigte in letzter Konsequenz die Arbeit verweigern.
Hitzeschutz am Arbeitsplatz unter freiem Himmel
Bei TĂ€tigkeiten im Freien â etwa auf Baustellen â greifen besondere Regelungen. Neben UV-Strahlung und Ozonwerten spielt hier die direkte Hitzeeinwirkung eine groĂe Rolle. Arbeitgeber sind verpflichtet, in der GefĂ€hrdungsbeurteilung geeignete MaĂnahmen zu definieren.
Dazu zĂ€hlen etwa Pausenregelungen, mobile Schattenspender, Ventilatoren oder mobile Klimaanlagen. âZudem mĂŒssen sie durch technische MaĂnahmen wie Sonnenschutzvorrichtungen in Form von Baustellenzelten oder anderen Schattenspender dafĂŒr sorgen, dass das Arbeiten an heiĂen Sommertagen ertrĂ€glicher wirdâ, so Stephan. Bei sehr hohen Temperaturen sollte auf körperlich schwere Arbeit verzichtet oder diese in die frĂŒhen Morgenstunden verlegt werden. Weiterer Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen mit UV-Filter und Sonnenschutzcreme.
Was tun, wenn der Hitzeschutz fehlt?
Wer das GefĂŒhl hat, dass notwendiger Hitzeschutz am Arbeitsplatz fehlt, sollte das GesprĂ€ch mit der FĂŒhrungskraft suchen â oder sich an die Fachkraft fĂŒr Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt oder den Betriebsrat wenden. Auch die zustĂ€ndige Arbeitsschutzbehörde oder die Berufsgenossenschaft kann helfen.
Quelle: dpa
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