Eine Bauarbeiterin in Latzhose und Top trägt Steine in der prallen Sonne.© Voyagerix / iStock / Getty Images Plus
Wer im Freien arbeitet, hat ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Beraten Sie Ihre Kundinnen und Kunden, wie sie sich schützen können.

Krebsprävention

BERUFSRISIKO SONNE – BERATUNGSTIPPS ZUM UV-SCHUTZ

Kellnerinnen, Bauarbeiter, Bademeister: Im Sommer arbeiten Millionen von Beschäftigten draußen. Doch die UV-Strahlung bringt gesundheitliche Risiken mit sich, also raus mit Mütze und Sonnencreme! Wie Sie im Freien Arbeitende beraten können.

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Arbeiten im Freien hat seine Tücken, vor allem im Sommer bei mehr oder weniger prallem Sonnenschein. Denn die UV-Strahlung kann der Haut immens schaden. Viel draußen, und damit besonders gefährdet, sind laut IFA-Institut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) etwa

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baugewerbes,
  • der Landwirtschaft und Rohstoffgewinnung,
  • Mobilfunkmonteure,
  • Müllwerker,
  • Deponiearbeiter oder
  • Kellnerinnen und Kellner.

Doch zum Glück gibt es Schutzmaßnahmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Wird das Thema „UV-Schutz und Hautkrebs“ noch immer unterschätzt?

In der Baubranche scheint es ein Bewusstsein dafür zu geben, dass Sonnenschutz wichtig ist. Darauf deutet zumindest eine Umfrage der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) von 2021 hin. Dort gaben 96 Prozent der Befragten an, dass sie die Gefahren von ultravioletten Strahlen beim Arbeiten im Freien kennen. Und 85 Prozent stimmten zu, dass sie Sonnenschutz bei Arbeiten unter freiem Himmel wichtig finden. Befragt wurden fast 2500 Beschäftigte aus der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen.

Nichtsdestotrotz: Das Thema Sonnenschutz unterschätzen immer noch viele. „Ein Grund dafür ist, dass UV-Strahlung nicht sicht- oder anderweitig durch den Menschen wahrnehmbar ist“, sagt Elke Biesel von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin. Schäden zeigen sich meist erst, wenn die Exposition bereits deutlich zu hoch war. Laut Biesel sind effektive Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen langärmeliger Kleidung immer noch bei vielen Menschen unbeliebt. Um Teil liegt dies auch an falschen Annahmen.

Welche Mythen zum Sonnenschutz halten sich hartnäckig?

Da gibt es einige. „Ein verbreiteter Mythos lautet: Gebräunte Haut schützt vor UV-Strahlung“, erklärt Professor Frank Werner von der BG BAU. „Das stimmt nicht.“ Mit der Bräunung signalisiert die Haut eine starke UV-Belastung. Treffen Sonnenstrahlen auf die Haut, bildet sich das dunkle Farbpigment Melanin. Es schirmt die Zellkerne ab und versucht so, das Erbgut vor der Strahlung zu schützen - ein Kraftakt für die Haut. Durch diesen Schutzmechanismus erreicht sie jedoch gerade mal einen Lichtschutzfaktor von circa 4.

Ein weiterer Mythos: Durch das Vorbräunen im Solarium verringert man die Sonnenbrandgefahr. „Dem ist nicht so“, sagt Frank Werner. Die Strahlenbelastung im Solarium entspreche ungefähr der einer Mittagssonne am Äquator, sagt er. Sie erzeugt eine Sofortbräune, die jedoch bald wieder nachlässt und kaum schützt. Dafür steige das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Solarien soll man seiner Meinung nach grundsätzlich meiden.

Wie können sich Beschäftigte im Beruf vor UV-Strahlung schützen?

Prinzipiell gilt: Alles tun, um eine Sonnenbestrahlung zu vermeiden. Die Schutzmaßnahmen sollten dem klassischen TOP-Präventionsprinzip folgen, rät Werner.

Prävention nach dem Prinzip „TOP“:
technisch
organisatorisch
persönlich

„Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Überdachungen, Wetterschutzzelte und Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen“, sagt er. Darum muss sich der Arbeitgeber kümmern.

Sind diese Maßnahmen nicht umsetzbar oder ausreichend, braucht es ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen. „So können Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden verlegt werden, oder in die späten Nachmittagsstunden nach 16 Uhr, wenn die UV-Belastung geringer ist“, empfiehlt Frank Werner. Auch das Rotationsprinzip kann helfen, die UV-Belastung zu reduzieren. Dabei wechseln Beschäftigte zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung, oder die Arbeit wird auf mehrere Leute verteilt.

Dann bleiben noch persönliche UV-Schutzmaßnahmen, etwa mit hohem Lichtschutzfaktor und langärmelige Kleidung mit UV-Schutz. Der UV-Standard 801 bietet hier Orientierung.

Was bringt Sonnencreme, wenn Beschäftigte den ganzen Tag schwitzen?

Hautbereiche, die nicht komplett mit Textilien verdeckbar sind, sollte man mit Sonnencreme schützen – etwa das Gesicht, die Ohren und die Handrücken. Frank Werner empfiehlt UV-Schutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50.

„Dieser Schutz muss nach mindestens zwei Stunden erneuert werden.“ Schwitzt die Haut, ist sie nicht ausreichend geschützt. Daher ist regelmäßiges Nachcremen entscheidend. Wichtig ist, dass vor allem der Kopf, der Nacken, die Ohren und die Hände vor der Sonne geschützt sind. Handschuhe oder Helme mit Nackenschutz sind da hilfreich. Zum Schutz der Augen empfiehlt Werner zudem eine Sonnenbrille mit UV-Filterung.

Die Compliance beim Nachcremen lässt oft zu wünschen übrig. Machen Sie es Ihren Kundinnen und Kunden also so einfach wie möglich! Dauert das Eincremen zu lange und danach kleben die Hände? Empfehlen Sie ein Spray. Bleibt die Creme in der Körperbehaarung kleben? Empfehlen Sie ein Produkt auf Gelgrundlage.

Wo gibt es Unterstützung?

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten viele Informationen für Arbeitgeber und Beschäftigte an. Wer bereits berufsbedingte Hautprobleme hat, sollte frühzeitig Beratung von der Hautärztin oder dem Hautarzt suchen. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet dazu ein spezielles Hautarztverfahren an.

Übrigens: Im Sonderheft Sonnenschutz und Sonnenschäden drehen sich alle Artikel und Beratungstipps um das Thema Sonne.

Quelle: dpa

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