Kleine Kinder stehen Halloween verkleidet vor einer Haustür© Rawpixel / iStock / Getty Images Plus
Kinder gehen an Halloween von Haus zu Haus und rufen dabei „Süßes oder Saures“.

Trick or Treat

HALLOWEEN-RECHT: TIPPS FÜR ELTERN, KINDER UND NACHBARN

Was ist an Halloween eigentlich erlaubt – und wo droht Ärger? Ob Streiche, Süßigkeiten oder Aufsichtspflicht: Der Überblick zum Recht zeigt, was Eltern, Nachbarn und Kinder beachten sollten, damit es nicht gruselig wird – im juristischen Sinn.

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Wenn es draußen dunkel wird und in Vorgärten leuchtende Kürbisse grinsen, beginnt für viele Kinder einer der spannendsten Abende des Jahres. Mit Halloween-Kostümen, Eimern und Taschen ausgestattet, ziehen sie von Tür zu Tür und hoffen auf eine gute Ausbeute.

Doch während die Kleinen voller Vorfreude durch die Straßen streifen, stellen sich bei Eltern und Nachbarn jedes Jahr dieselben Fragen: Was ist eigentlich alles erlaubt? Und was überschreitet die Grenze des rechtlich Erlaubten? Rechtsanwalt Roosbeh Karimi vom Deutschen Anwaltverein beantwortet fünf gängige Fragen rund ums Recht an Halloween.

„Süßes, sonst gibt's Saures!“ – rechtlich bedenklich?

„Natürlich darf ich niemanden bestrafen, nur weil er mir keine Süßigkeiten gibt“

, sagt Roosbeh Karimi. Wer also bereit wäre, seiner Aussage an Halloween Taten folgen zu lassen, könne damit tatsächlich eine Grenze überschreiten. Ansonsten sei der Spruch rund um den 31. Oktober so gängig, dass er als sozialadäquat angesehen werden kann – und damit auch keine strafrechtliche Relevanz im Sinne des Rechts hat.

Halloween Sachbeschädigung: Wo hört der Spaß auf?

„Das Strafrecht hat natürlich keine Pause an Halloween“, sagt Rechtsanwalt Karimi. Darum gilt auch hier: Eine absichtliche Beschädigung des Eigentums anderer an Halloween ist eine Sachbeschädigung – ganz gleich, ob es Eier an der Fassade oder Zahnpasta unter der Türklinke sind.

Lässt sich beides rückstandslos und ohne bleibende Folgen entfernen, dürfte es in den meisten Fällen wohl nicht strafrechtlich verfolgt werden. Schadenersatzpflichtig können sich kleine Quälgeister damit aber dennoch machen – etwa falls es eine Reinigungsfirma braucht, um die Sauerei zu entfernen.

Übrigens: Schon das unbefugte Betreten eines fremden Grundstücks an Halloween kann strafbar sein. Denn das gilt als Hausfriedensbruch. Ab 14 Jahren sind Jugendliche in Deutschland strafmündig. Dann könnte bei einer Verurteilung grundsätzlich eine Jugendstrafe drohen – ein wichtiger Aspekt im Recht.

Halloween Süßigkeiten: Was darf in die Beutel der Kinder?

Natürlich ist niemand dazu verpflichtet, den kleinen Gruselgestalten etwas in ihre Beutel zu legen. Wer es aber tun möchte, sollte diese Gelegenheit nicht dafür nutzen, die Vorratskammer von längst abgelaufenen Dingen zu befreien. „Ich muss schon darauf achten, dass das ein sicheres Lebensmittel ist“, sagt Roosbeh Karimi.

Deswegen ist seine Empfehlung grundsätzlich: zu abgepackten Süßigkeiten an Halloween greifen – nicht etwa zum glasierten Apfel oder selbstgemachten Kuchen.

„Ganz allgemein bietet es sich heutzutage auch an, nach Allergien zu fragen“,

so Karimi. Zwar ist Geberinnen und Gebern kein Verschulden vorzuwerfen, wenn sie das nicht tun, weil es vor allem der Aufsichtsperson obliegt, darauf zu achten, dass die Kinder an Halloween keine Süßigkeiten annehmen oder verzehren, deren Inhaltsstoffe allergische Reaktionen auslösen könnten. Es kann aber helfen, unangenehmen Überraschungen vorzubeugen.

Kinder an Halloween alleine unterwegs – was gilt für Eltern?

Zumindest obliegt ihnen die Aufsichtspflicht an Halloween. Roosbeh Karimi zufolge dürfen sie diese aber auch an eine Vertrauensperson – etwa eine große Schwester, die Nachbarin oder den Vater eines befreundeten Kindes – delegieren. Auch dies ist Teil der Verantwortung beim Recht.

Entscheidend ist dabei nicht, dass die Vertrauensperson volljährig ist, denn eine starre Altersgrenze gibt es nicht. Sie sollte aber zumindest mündig und gut instruiert sein. Die Einschätzung darüber obliegt den Eltern. Vertun sie sich in ihrer Wahl, haften sie am Ende doch wieder, erklärt der Anwalt.

Nach 22 Uhr unterwegs: Was gilt für Kinder an Halloween?

Dazu trifft das Jugendschutzgesetz keine klare Regelung, heißt es auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums. Beschränkungen gelten lediglich für den Aufenthalt an bestimmten Orten wie zum Beispiel Gaststätten oder Diskotheken.

Wie lange ein Kind abends unterwegs sein darf, legen Eltern also ganz alleine mit ihrem Kind fest – ein Aspekt, der in der Diskussion um Recht an Halloween immer wieder auftaucht.

Quelle: dpa

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