Eine Sanduhr steht neben einem Kalender. Das Kalenderblatt zeigt das Ende des Jahres. Die Sanduhr läuft gerade durch.© BrianAJackson / iStock / Getty Images Plus
Die Zeit drängt: Impfstoffe für die Kalenderwochen 51 und 52 müssen bis zum 12. Dezember, für die erste Woche 2024 bis zum 19. Dezember bestellt werden.

Feiertage

CORONA-IMPFSTOFF MUSS FRÜHZEITIG BESTELLT WERDEN

Die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel stehen an. In dieser Zeit gelten andere Bestellfristen und Liefertermine für die Corona-Impfstoffe. KBV und Deutscher Apothekerverband informieren über die Änderungen.

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Wichtig: In der letzten Woche des Jahres wird kein Corona-Impfstoff geliefert. Die Praxen müssen sich mit ihren Bestellungen für diese Zeit zudem sputen. Auch die Apotheken müssen die Fristen für ihre Bestellung beim Großhandel einhalten.

Auch in der ersten Woche im neuen Jahr verschieben sich die Termine. Alle Informationen sind hier zusammengefasst.

Schnell und eventuell mehr bestellen

Bis zum heutigen Dienstag, dem 12. Dezember, um 12 Uhr müssen die Praxen ihre Bestellungen für die Kalenderwochen 51 und 52 an die Apotheke übermitteln, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Das Bestellfenster für die Apotheken endet um 18 Uhr. Der pharmazeutische Großhandel liefert die Impfstoffe dann am folgenden Montag, dem 18.12., aus.

In der Woche vom 25.12. bis 29.12. wird kein Impfstoff geliefert. Wenn eine Praxis zwischen den Jahren impfen will, muss sie den notwendigen Impfstoff also bis 12. Dezember mitbestellen.

Die Impfstoffe für die erste Woche 2024 müssen bis zum 19. Dezember um 18 Uhr beim Großhandel bestellt werden und die Aufträge dafür bis 12 Uhr in der Apotheke vorliegen. Der Auslieferungstermin verschiebt sich dann durch den Neujahrstag auf den 2. Januar, also einen Dienstag. Da viele Praxen zwischen den Jahren schließen, sollten sie ihren Bedarf für die erste Kalenderwoche also rechtzeitig an die Apotheken übermitteln.

Kein Spikevax® mehr

Ab dem 22. Dezember steht Spikevax® von Moderna in Deutschland nicht mehr zur Verfügung, weil alle zentral beschafften Chargen am 21. Dezember ihr Verfalldatum erreichen. Noch in den Praxen vorhandener Impfstoff muss vernichtet werden. Die Arztpraxen können danach nur folgende Impfstoffe verordnen:

  • Comirnaty® Original/Omicron BA.4-5 für Erwachsene und für Kinder von 5 bis 11 Jahren
  • Comirnaty® Omicron XBB.1.5 jeweils für Erwachsene, Kinder von 5 bis 11 Jahren und für Kleinkinder von 6 Monaten bis 4 Jahre
  • Nuvaxovid® XBB.1.5

Appell an Kunden: Rezepte frühzeitig einlösen!

Nicht nur bei den Corona-Impfstoffen ist für die kommenden Feiertage in Arztpraxen und Apotheken vorausschauende Planung wichtig. Auch um Rezepte für Dauermedikamente sollten Kundinnen und Kunden sich rechtzeitig kümmern, so die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen in einer Mitteilung.

Außerdem wird um rechtzeitige Einlösung in der Apotheke  gebeten. Die Lieferengpässe bei vielen Arzneimitteln könnten dazu führen, dass die Beschaffung länger dauere, etwa wegen notwendiger Arztrücksprache oder einer längeren Lieferzeit. Hat die verordnende Praxis geschlossen, kann die Belieferung eines Rezeptes schwierig werden, weil keine Rücksprache möglich ist.

Die Apothekenteams, das versichert die LAK, setzten auch bei Lieferengpässen alles daran, die Versorgung zu ermöglichen. Ärztlicher Bereitschaftsdienst und die Notdienstapotheken stünden natürlich auch an den Feiertagen für Notfälle zur Verfügung. Damit das Dauermedikament dann nicht knapp wird, empfiehlt sich, rechtzeitig vorzusorgen.

Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/vor-den-feiertagen-fruehzeitig-impfstoff-bestellen-144191/
https://www.kbv.de/html/1150_66773.php
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/rezepte-rechtzeitig-vor-den-feiertagen-einloesen-144162/

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