Ein gelber Impfpass, auf dem die COVID-19-Impfung angekreuzt ist. Darauf liegen eine Spritze und ein Pflaster.© Zerbor / iStock / Getty Images Plus
Wer durch die COVID-19-Impfung einen langfristigen Schaden erlitten hat, hat Anspruch auf Versorgung.

Versorgungsanspruch

WIE VIELE IMPFSCHÄDEN NACH CORONA-IMPFUNGEN WURDEN ANERKANNT?

Wer durch eine Impfung langfristige Komplikationen erleidet, hat Anspruch auf staatliche Versorgung. Wie viele solcher Anträge wurden bislang gestellt, wie viele wurden dann auch genehmigt?

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Die Bundesländer haben nach Angaben der „Welt am Sonntag“ bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. Dies habe eine eigene bundesweite Umfrage bei den Versorgungsämtern der Länder ergeben, berichtete die Zeitung.

Spitzenreiter seien die bevölkerungsstärksten Bundesländer Bayern mit 61 und Nordrhein-Westfalen mit 38, Schlusslicht sei Bremen mit keiner Anerkennung. 1808 Anträge haben die Länder den Angaben zufolge abgelehnt. Derzeit seien noch 3968 Anträge bei den Ländern in Bearbeitung, weitere könnten folgen.

Wenige Anträge bei vielen Impfungen

Solche Anträge sind sehr selten. In Deutschland sind bis Anfang des Jahres nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) rund 192 Millionen Corona-Impfungen gegeben worden. Rund 65 Millionen Menschen wurden mindestens einmal geimpft.

Was zählt als Impfschaden?

Als Impfschäden werden etwa

Vereinzelt wurden nach Angaben der „Welt am Sonntag“ auch Todesfälle durch die Impfung anerkannt.

Welchen Anspruch haben Impfgeschädigte?

Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann dies bei sehr gravierenden Impfkomplikationen erfolgen, die „längerfristig eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Folge darstellen“. Zur Versorgung zählen etwa Rentenzahlungen je nach Schwere des Gesundheitsschadens, Heilbehandlungen oder Hinterbliebenenversorgung. 

Nicht verwechseln mit gemeldeten Nebenwirkungen

Das Verfahren ist ein anderes als bei einem Verdacht auf eine Impfkomplikation, den Ärzte oder Apotheken beim Gesundheitsamt melden müssen. Dies geschieht bei Symptomen, die über das übliche Maß einer gewöhnlichen Impfreaktion hinausgehen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sammelt die Meldungen bundesweit.

Quelle: dpa

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