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Der Krankengeldanspruch endet in der Regel nach 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Krankheit (Aussteuerung). Wie es dann weitergeht.

Arbeitsrecht

KRANKENGELD ENDET: WELCHE ANSPRÜCHE HABEN PTA?

Wer lange Zeit nicht arbeiten kann, bekommt Krankengeld von der Kasse. Doch auch das wird nicht ewig ausgezahlt. Wie es danach weitergehen kann – mit ALG 1 oder BĂŒrgergeld. Ein Überblick.

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Lange Zeit arbeitsunfĂ€hig? Dann gibt es bis zu 78 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Aber was, wenn das Krankengeld endet und man noch nicht wieder arbeiten kann? Dann können BeschĂ€ftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld oder BĂŒrgergeld haben. 

Nach der Aussteuerung, also dem Ende des Krankengeldbezugs, muss zunĂ€chst geklĂ€rt werden, inwiefern man sich dem Arbeitsmarkt trotz Erkrankung noch zur VerfĂŒgung stellen kann, heißt es von der Arbeitskammer des Saarlandes. 

In zwei FĂ€llen besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1)

Wer Arbeitslosengeld (ALG 1) beantragt, erhĂ€lt dafĂŒr in der Regel einen Gesundheitsfragebogen. Zudem werde der Ärztliche Dienst der Agentur fĂŒr Arbeit eingeschaltet, um zu klĂ€ren, in welchem Umfang leichte TĂ€tigkeiten noch möglich seien, sagt Lisa Leinenbach von der Arbeitskammer. In zwei FĂ€llen besteht dann ein Anspruch auf ALG 1:

1. Wenn man sich dem Arbeitsmarkt im Rahmen seiner Möglichkeiten noch fĂŒr mindestens 15 Stunden pro Woche zur VerfĂŒgung stellen kann.

‱ Falls das ArbeitsverhĂ€ltnis beim vorherigen arbeitgebenden Betrieb noch besteht, muss man sich fĂŒr diesen weiterhin Ă€rztliche ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigungen ausstellen lassen. In diesem Fall gelte man gleichzeitig bei der Agentur fĂŒr Arbeit als arbeitsfĂ€hig im Rahmen seiner Möglichkeiten.
‱Wichtig: Will man das volle Arbeitslosengeld erhalten, muss man sich aber in dem zeitlichen Umfang fĂŒr den Arbeitsmarkt zur VerfĂŒgung stellen, wie man vor der ArbeitsunfĂ€higkeit tĂ€tig war.

2. Im Rahmen einer Nahtlosigkeitsregelung: Sie kommt zum Tragen, wenn man zwar nicht mindestens 15 Wochenstunden arbeiten kann, aber nicht klar ist, ob das fĂŒr alle Arbeiten gilt oder nur fĂŒr die bisherige Form der TĂ€tigkeit. Man ist also nicht verfĂŒgbar, doch die Rentenversicherung hat noch keine verminderte ErwerbsfĂ€higkeit festgestellt. 

Anders gesagt: Die Nahtlosigkeitsregelung ĂŒberbrĂŒckt die Phase bis zur KlĂ€rung der ZustĂ€ndigkeit zwischen der Agentur fĂŒr Arbeit und der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Regelung kann zum Beispiel gelten, wenn man bereits eine Erwerbsminderungsrente beantragt hat, diese aber noch nicht genehmigt ist, wie die Stiftung Warentest erklĂ€rt. Denn das könne Monate dauern.

BĂŒrgergeld im Falle von BedĂŒrftigkeit

Alle, die nach dem Auslaufen des Krankengeldes keinen Anspruch auf ALG 1 haben, können laut Lisa Leinenbach BĂŒrgergeld beantragen – ob das bewilligt wird, hĂ€ngt davon ab, ob man bedĂŒrftig ist.

Quelle: dpa

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