Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
Sigrid Joachimsthaler von der ADEXA informiert, wann Hunde – ob von Kund*innen oder Kolleg*innen – in der Apotheke Zutritt haben.

Arbeitsrecht

DÜRFEN HUNDE MIT IN DIE APOTHEKE?

An Apotheken werden besondere Ansprüche bezüglich der Hygiene gestellt. Ist das mit der Anwesenheit eines Hundes, beispielsweise im Büro, vereinbar? Und was ist mit Hunden, die mit Herrchen oder Frauchen in die Apotheke kommen?

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Viele Menschen lieben Hunde, haben einen oder mehrere zu Hause und können sich ein Leben ohne sie nicht vorstellen. Einige Kundinnen und Kunden sind aus gesundheitlichen Gründen vielleicht sogar auf die Begleitung eines Assistenzhundes angewiesen. Dabei kann es sich um eine Geh- oder Sehstörung, Epilepsie, Demenzerkrankung, Asthma oder ein anderes Handicap handeln.

Andere wiederum leiden unter einer Allergie gegen Hundehaare oder sogar unter Angst (Canophobie). In der Apotheke treffen alle zusammen. Aber dürfen Hunde überhaupt mit in die Apotheke?

Apothekenleitung entscheidet über Hund

Was ist, wenn Teammitglieder ihren Hund zur Arbeit mitbringen wollen, zum Beispiel, weil dieser aus Altersgründen nicht mehr gut allein sein kann? Dazu sagt Christiane Eymers, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei ADEXA: „Es gibt keinen Anspruch darauf, ein Tier mit zur Arbeit bringen zu können. Die Apothekenleitung kann hierüber im Rahmen seines Weisungsrechtes entscheiden.“

Ein wichtiger Grund: In Apotheken sind besondere Anforderungen an die Hygiene zu beachten. In § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist klar geregelt, dass die Apothekenräume in einem einwandfreien hygienischen Zustand zu halten sind. Eymers: „In Labor und Offizin kommt deshalb der Aufenthalt eines Hundes nicht in Betracht.“ Im Falle des oben erwähnten Assistenzhundes geht allerdings das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) der Apothekenbetriebsordnung vor.

Tierhaarallergie oder Phobie im Team

Falls der Hund eines Teammitglieds im Pausenraum von der Apothekenleitung toleriert wird, fühlen sich aber vielleicht nicht alle anderen Teammitglieder mit dieser Situation wohl. Vielleicht hat der Vierbeiner auch schon Mitarbeitende angebellt und angesprungen. Unabhängig von der objektiven Größe und der Hunderasse sind subjektive Ängste oder auch eine Allergie gegen Hundehaare im Team möglich.

Christiane Eymers rät, zunächst mit dem Team sowie mit der Apothekenleitung das Gespräch zu suchen. Die Chefin beziehungsweise der Chef hat den Beschäftigten gegenüber eine Schutzpflicht. Wenn also jemand Angst vor dem Hund oder eine Tierhaarallergie hat, dann kann die Apothekenleitung das Mitbringen des Hundes untersagen.

Wichtig dabei: Die Apothekenleitung muss von diesen Gründen wissen, damit sie sie berücksichtigen kann. Ein Gewohnheitsrecht kann im Übrigen nicht geltend gemacht werden, das Mitbringen von Hunden kann auch dann verboten werden, wenn es zuvor erlaubt war.

Zutritt für Assistenzhunde

Ob Kund*innen ihre Hunde mit in die Offizin nehmen dürfen, liegt in der Verantwortung der Apothekenleitung. In den meisten Apotheken sind Hunde von Kund*innen aus Gründen der Hygiene nicht erlaubt. Menschen, die von einem Assistenzhund begleitet werden, darf der Zutritt in eine Apotheke mit diesem Hund aber nicht verweigert werden. Das ergibt sich aus dem GBB.

Dort ist auch festgelegt, dass ein Assistenzhund als solcher gekennzeichnet werden muss. Das Kennzeichen muss sichtbar angebracht werden, zum Beispiel am Halsband oder an einer Kenndecke. Alternativ kann auch der Ausweis vorgezeigt werden.

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