Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
Michael van den Heuvel beantwortet alle offenen Fragen zum Thema Elternzeit.

Arbeitsrecht

ALS PTA ELTERNZEIT BEANTRAGEN – WIE DAS GELINGT

Als PTA können Sie recht unkompliziert Elternzeit beantragen. Entscheidend ist, den Antrag rechtzeitig einzureichen und die eigenen Ansprüche auf Elterngeld und Elternzeit zu kennen. Wer gut informiert startet, kann Beruf und Familie bestmöglich miteinander verbinden.

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Die Elternzeit bietet Ihnen als PTA die Möglichkeit, für eine gewisse Zeit aus dem Berufsalltag auszusteigen, um sich voll und ganz Ihrem Kind zu widmen. Doch Apothekenangestellte wissen gerade vor dem ersten Kind nicht immer, wann sie die Elternzeit beantragen sollten und welche Fristen gelten. Klar ist: Nur wer den Antrag auf Elternzeit fristgerecht und in der richtigen Form stellt, kann die gesetzlichen Rechte voll ausschöpfen. Gerade in Apotheken mit kleinen Teams und mit hoher Arbeitsbelastung sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef sprechen.

Noch ein Blick auf die finanzielle Seite: Neben dem klassischen Elterngeld sind weitere Modelle wie ElterngeldPlus vielleicht für Sie interessant, wenn Sie die Elternzeit flexibel gestalten wollen. Es lohnt sich, alle Details von Elterngeld und Elternzeit genau zu prüfen, bevor Sie sich entscheiden, Elternzeit zu beantragen.

Wann und wie ist eine Elternzeit zu beantragen?

Die Details: Falls Sie als PTA Elternzeit beantragen, sollte Sie die gesetzlichen Fristen beachten. Frauen sind durch den Mutterschutz ohnehin in den ersten Wochen nach der Geburt freigestellt. Väter oder der Elternteil, der das Kind nicht zur Welt bringt, müssen dagegen aktiv einen Antrag auf Elternzeit stellen. Dabei gilt: Spätestens sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit in Textform beim Arbeitgeber beantragt werden, also entweder als Schreiben oder als E-Mail.

Wenn Sie Ihren Antrag auf Elternzeit stellen, sollten Sie klar formulieren, wann die Elternzeit beginnen und wann sie enden soll. Auch eine Aufteilung in mehrere Abschnitte ist möglich, was gerade für Familien hilfreich ist, die eine flexible Betreuung über die ersten Lebensjahre des Kindes hinweg sicherstellen wollen. Lassen Sie sich den Eingang von der Apothekenleitung bestätigen. So gibt es im Nachhinein keine Missverständnisse.

Gerade Väter profitieren von klaren Absprachen mit Chefin oder Chef. Auch sie können Elternzeit beantragen und diese direkt nach der Geburt antreten oder auch zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, um die Betreuung zu übernehmen.

Elternzeit und Elterngeld berechnen

Die Dauer der Elternzeit ist gesetzlich klar geregelt. So lässt sie sich berechnen: Pro Kind kann jedes Elternteil insgesamt bis zu drei Jahre Elternzeit beantragen und in Anspruch nehmen. Wer seine Elternzeit aufteilen möchte, hat die Möglichkeit, zwei Abschnitte frei zu wählen. Ein dritter Abschnitt ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Bei dem Antrag auf Elternzeit müssen Sie sich für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes festlegen. Wer beim ersten Beantragen der Elternzeit nur einen kürzeren Zeitraum angegeben hat, kann versuchen, eine Verlängerung zu bekommen. Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin muss aber nicht in jedem Fall zustimmen, wenn dadurch ein weiterer Abschnitt entstehen würde. Deshalb rät ADEXA, für zwei Jahre Elternzeit zu beantragen. Sie können in dieser Zeit bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten.

Weil das Elterngeld in der Regel nur für maximal 14 Monate gezahlt wird, sollte gut kalkuliert werden, wie Elternzeit und Elterngeld zusammenpassen. Manche Eltern entscheiden sich dafür, ElterngeldPlus zu nutzen, um die Zahlungen über einen längeren Zeitraum zu strecken und parallel in Teilzeit zu arbeiten.

Die Elternzeit lässt sich zwischen der Mutter und dem Vater aufteilen.

So ist es möglich, dass beide Elternteile jeweils eigene Zeitabschnitte übernehmen oder sogar gemeinsam in Elternzeit gehen. Diese Flexibilität erleichtert Ihnen die Familienorganisation, erfordert aber eine klare Absprache mit Ihrem Arbeitgeber. Gerade in Apotheken mit kleinerem Team kann es hilfreich sein, Chefin oder Chef frühzeitig mitzuteilen, wie die Elternzeit aufgeteilt werden soll: am besten schon beim Beantragen der Elternzeit.

Manche Kolleginnen und Kollegen wünschen sich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Grundsätzlich ist das nur möglich, falls die Apothekenleitung dem Wunsch zustimmt. Ein formloser, schriftlicher Antrag reicht aus.

In Teilzeit arbeiten während der Elternzeit

Viele PTA möchten in der Elternzeit nicht vollständig aus dem Beruf aussteigen. Wer Elternzeit beantragt, kann den Wunsch äußern, in Teilzeit zu arbeiten. Das Gesetz sieht ausdrücklich ein Recht auf Teilzeitarbeit während Elternzeit vor – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt.

Sie können bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne Ihren Anspruch auf Elternzeit zu verlieren. Der Antrag auf Teilzeit sollte zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit gestellt werden oder baldmöglichst nachgereicht werden.

Gerade in Apotheken gibt es viele Teilzeit-Angebote, weil oft Fachkräfte fehlen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Arbeitszeiten mit Chefin oder Chef im Vorfeld absprechen.

Elternzeit für PTA – Das Wichtigste auf einen Blick

  • Elternzeit beantragen: Schriftlich beim Arbeitgeber, spätestens sieben Wochen vor Beginn.
  • Dauer: Bis zu drei Jahre pro Kind, Aufteilung in mehrere Abschnitte möglich.
  • Elterngeld und Elternzeit: Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld, kombinierbar mit ElterngeldPlus.
  • Weiter in Teilzeit arbeiten: Bis zu 32 Stunden pro Woche während der Elternzeit sind erlaubt.
  • Kündigungsschutz: gilt für die gesamte Elternzeit; Ausnahmen nur in seltenen Sonderfällen.

Kündigung während der Elternzeit

Elternzeit zu beantragen, bringt Ihnen aber noch weitere Vorteile: Mit Beginn der Elternzeit greift ein besonderer Kündigungsschutz, der sicherstellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden. Grundsätzlich ist eine Kündigung während Elternzeit unzulässig.

Allerdings gibt es wenige Ausnahmen, etwa wenn die Apotheke geschlossen wird oder gravierende wirtschaftliche Gründe vorliegen. In solchen Fällen muss die Kündigung durch die zuständige Landesbehörde genehmigt werden.

Gleichzeitig gilt: Sie selbst können kündigen, wenn Sie etwa nach der Elternzeit einen beruflichen Neuanfang planen. Dabei ist die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. Für den Fall, dass Sie das Arbeitsverhältnis genau zum Ende der Elternzeit kündigen möchten, müssen Sie eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

Urlaubsanspruch und Krankheit während der Elternzeit

Noch ein Blick auf Ihren Urlaubsanspruch während Elternzeit. Wer Elternzeit beantragt, sollte wissen, dass der Arbeitgeber den Jahresurlaub für jeden vollen Monat der Elternzeit kürzen darf. Der Urlaubsanspruch ist entsprechend niedriger. Dennoch bleiben nicht genommene Resturlaubstage aus der Zeit vor der Elternzeit erhalten.

Bei Fragen zur Krankheit während der Elternzeit rät ADEXA, sich aufgrund der komplexen Situation rechtliche Hilfe zu suchen. ADEXA bietet Mitgliedern ab dem ersten Tag Beratung durch erfahrene Rechtsanwältinnen.

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