Eine Frau inhaliert mit einem blauen Salbutamol-Dosieraerosol.© dragana991 / iStock / Getty Images Plus
Viele Salbutamol-haltige Arzneimittel, darunter Dosieraerosole und Inhalierlösungen, sind derzeit nicht verfügbar. Dabei ist Salbutamol versorgungsrelevant.

Versorgungsengpass

DEN APOTHEKEN GEHT DAS SALBUTAMOL AUS

Salbutamol ist knapp. Der vom Bundesgesundheitsministerium festgestellte, offizielle Versorgungsmangel ermöglicht es für Apotheken, einen Lieferengpass zu setzen. Aktuell sind bestimmte Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform betroffen.

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Der Lieferengpass. Seit Corona ist vieles bei der Rezeptabrechnung in Bewegung gekommen. Beispielsweise können jetzt Botendienste auf Kassenrezept berechnet werden – und eben auch die Lieferengpass-Pauschale. Damit das möglich ist, muss vorher ein Versorgungsmangel festgestellt werden. Wird ein Lieferengpass gemeldet, prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ob es sich um ein versorgungsrelevantes Arzneimittel handelt, für das keine geeigneten Arzneimittel zur Verfügung stehen.

In diesem Fall hat das BMG diesen für bestimmte Salbutamol-haltige Arzneimittel im Bundesanzeiger veröffentlicht – was es den zuständigen Landesbehörden ermöglicht, die Versorgungsmöglichkeiten zu flexibilisieren.

Versorgungsmangel Salbutamol: Das bedeutet es für Apotheken

Den Versorgungsmangel begründet das BMG damit, dass es keine gleichwertige Alternative für Salbutamol-haltige Arzneimittel gibt – wobei Salbutamol-Inhalativa gegen Erkrankungen eingesetzt werden, die lebensbedrohliche Verläufe nehmen können.

Die zuständigen Behörden können nun gestatten, für eine gewisse Zeit von den Regeln zur Arzneimittelversorgung abzuweichen. Konkret bedeutet dies,

  • dass es beispielsweise erlaubt ist, Import-Arzneimittel in den Verkehr zu bringen, die in Deutschland nicht zugelassen sind.
  • Auch können die Behörden nun Chargen freigeben, denen nicht die letztgenehmigte Version der Packungsbeilage beiliegt.
  • Auch Arzneimittel in fremdsprachiger Aufmachung sind nun erlaubt.

Das soll helfen, Apotheken das bürokratisch komplexe und zeitaufwändige Verfahren der Einzelimporte zu ersparen, um ein Rezept beliefern zu können.

Sicherheitsmaßnahmen

Es gibt natürlich eine doppelte Sicherung, damit kein Schaden entsteht: Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) verweist in ihren Meldungen auf die Bekanntmachung und bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken in Zusammenhang mit den oben genannten Lieferengpässen unter www.arzneimittelkommission.de zu melden.

Vom Lieferengpass betroffene Arzneimittel – und die Gründe dafür

  • Bronchospray novo voraussichtlich bis 5. Februar 2024 (erhöhte Nachfrage)
  • Salbutamol – 1 A Pharma 0,1 mg Druckgasinhalation, Suspension voraussichtlich bis 7. Februar 2024 (erhöhte Nachfrage)
  • SalbuHEXAL N Dosieraerosol voraussichtlich bis 31. Januar 2024
  • Sultanol forte Fertiginhalat voraussichtlich bis 17. Januar 2024 (unzureichende Produktionskapazitäten)
  • Combiprasal 0,5 mg/2,5 mg Lösung für einen Vernebler voraussichtlich bis 14. Januar 2024 (Probleme bei der Herstellung)
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