Arzt hält Zigarette in der Hand und gibt Patienten Ratschläge über Rauchstopp.© pcess609 / iStock / Getty Images Plus
Gesetzlich Versicherte mit einer schweren Tabakabhängigkeit könnten bald Anspruch auf Arzneimittel zur Entwöhnung haben. Der Schweregrad der Abhängigkeit wird durch einen Arzt oder eine Ärztin festgestellt.

Erstattungsfähigkeit

RAUCHERENTWÖHNUNG WIRD BEZAHLT

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legte mit seinem aktuellen Beschluss die gesetzlichen Voraussetzungen, bald wird es offiziell: Medikamente zur Raucherentwöhnung sollen bei einer schweren Tabakabhängigkeit von den Krankenkassen erstattet werden.

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Obwohl die gesundheitlichen Vorteile schon lange bekannt sind und die Kosten zur Behandlung von Folgeerkrankungen hoch, musste eine Raucherentwöhnung bislang selbst finanziert werden. Da es für Menschen mit Suchterkrankungen schwer genug ist, sich einer Entwöhnung zu stellen, könnte die Kostenübernahme einen geeignet großen Anreiz schaffen, damit mehr Menschen mit dem Rauchen aufhören.

Denn laut Daten aus dem letzten Jahr, raucht jede*r Dritte erwachsene Deutsche. Trotz lokalem Rauchverbot, steigenden Zigarettenpreisen und Aufklärungskampagnen. Auf Grundlage der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) definierte der G-BA nun nicht nur welche Arzneistoffe es künftig zur Raucherentwöhnung auf Rezept geben soll. Sondern auch, wie die Rahmenbedingungen für eine Kostenübernahme lauten und welche Menschen Anspruch auf Unterstützung zur Raucherentwöhnung haben.  

Raucherentwöhnung auf Rezept: Für wen?

Nicht jede*r, der beschließt mit dem Rauchen aufzuhören, erhält Anspruch auf eine Kostenübernahme – leider. Folgende Voraussetzungen hat der G-BA festgelegt:

  • Es muss eine schwere Tabakabhängigkeit vorliegen.
  • Die Personen müssen an einem evidenzbasierten Programm zur Tabakentwöhnung teilnehmen.
  • Nach drei Monaten wird ärztlich überprüft, ob weiterhin eine medikamentöse Unterstützung zur Raucherentwöhnung benötigt wird.
  • Bei einem Rückfall werden Betroffene für drei Jahre von einer Kostenübernahme ausgeschlossen.

Wann gilt eine Person als schwer tabakabhängig?
In einer Arztpraxis muss die Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak; Abhängigkeitssyndrom“ gestellt werden. Ein Test zur Selbsteinschätzung der Zigarettenabhängigkeit ordnet im Anschluss den Schweregrad der Abhängigkeit ein. Für eine schwere Tabakabhängigkeit muss mindestens der Punktewert „6“ ermittelt werden. Ebenso geht man von einer schweren Abhängigkeit aus, wenn es Betroffene trotz vorliegender Folgeerkrankungen des Rauchens, wie etwa COPD, es nicht schaffen, mit dem Rauchen aufzuhören.

Auch für die genannten evidenzbasierten Programme soll es Regelungen geben. Doch hier können Betroffene bereits auf eine Vielzahl von Angeboten zurückgreifen, denn der G-BA einigte sich auf Kriterien, die bestehende Präventionsprogramme bereits erfüllen. Demnach können Betroffene zwischen Präsenzkursen, aber auch digitalen Angeboten wählen und sogar auf Apps (sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen „DiGA“) zurückgreifen. Auf den Webseiten des BfArM als auch des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen finden sich entsprechende Verzeichnisse. 

Raucherentwöhnung im Überblick
Sie wollen mehr zur Raucherentwöhnung, Medikamenten und Programmen erfahren? Hier finden Sie Hintergrundinfos.

Welche Arzneistoffe gibt es zur Raucherentwöhnung auf Rezept?

Betroffene können aktuell auf vier Wirkstoffe zur Raucherentwöhnung zurückgreifen:

  • Nicotin
  • Vareniclin
  • Bupropion
  • Cytisin

Die Wirkstoffe Cytisin sowie Nicotin sind dabei in unterschiedlicher Darreichungsform in der Selbstmedikation erhältlich. Entschieden hat sich der G-BA jedoch nur für zwei Wirkstoffe, die es künftig zur Raucherentwöhnung auf Rezept geben soll. Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, erklärt diese Entscheidung so: „Es können aber nur Arzneimittel Kassenleistung werden, die nachweislich auch bei schwerer Tabakabhängigkeit helfen, denn nur für diese Patientengruppe hat der Gesetzgeber einen neuen Leistungsanspruch eröffnet. Dahingehende Studienergebnisse liegen für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin und Vareniclin vor. Für die Wirkstoffe Bupropion und Cytisin wurden die erforderlichen Daten nicht vorgelegt, so dass der Nutzen der Arzneimitteltherapie bei schwerer Tabakabhängigkeit nicht beurteilt werden kann.“ Eine Kombination beider Wirkstoffe ist nicht vorgesehen.

Nun muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Beschluss noch rechtlich prüfen. Im Anschluss tritt er in Kraft.

Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1256/

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