Paragraphen-Symbol und Schriftzug „Arbeitsrecht“© Rocco-Herrmann / iStock / Getty Images Plus
Bettina Schwarz vom BVpta erläutert, welche Fragen im Jobinterview zulässig sind.

Arbeitsrecht

FRAGEN UND ANTWORTE RUND UM DAS VORSTELLUNGSGESPRÄCH

Mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch ist man dem neuen Job schon einen großen Schritt näher. Aber ist man auch fit für den nächsten Schritt, für das Gespräch?

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Die Bewerbungsunterlagen haben überzeugt, die fachlichen Qualifikationen ebenfalls. Allerdings hat man den neuen Job noch nicht in der Tasche. Jetzt geht es darum, den potenziellen neuen Chef oder die Chefin von sich persönlich zu überzeugen.

Dazu sollte man wissen, dass im Vorstellungsgespräch grundsätzlich nur Fragen gestellt werden dürfen, deren Beantwortung für die Ausübung der Tätigkeit relevant sind. Das Fragerecht der Apotheke findet seine Grenzen im Persönlichkeitsrecht der sich bewerbenden Person.

Welche Interviewfragen sind im Vorstellungsgespräch erlaub?

So sind beispielsweise Fragen nach dem Gesundheitszustand oder einer Behinderung nur dann ausnahmsweise im Vorstellungsgespräch zulässig, wenn dadurch die konkrete Tätigkeit nicht ausgeübt werden könnte. Unzulässige Fragen müssen nicht zwangsläufig wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer jedoch auf eine zulässige Frage eine falsche Antwort gibt, kann möglicherweise mit einer Anfechtung des Arbeitsvertrages rechnen, wenn man dadurch die eigentliche Tätigkeit, für die man eingestellt wurde, nicht korrekt ausführen kann.

Umgang mit Stress- und Fangfragen im Vorstellungsgespräch

Bei den Fragen im Vorstellungsgespräch, den sogenannten Stress- oder Fangfragen, geht es meist um die Persönlichkeit. Die Apothekenleitung möchte sich ein persönliches Bild von der bewerbenden Person machen. Passt die ins Team, wie reagiert sie unter Stress, welche Ziele hat sie und warum möchte sie ausgerechnet in dieser Apotheke arbeiten?

Es geht immer um Kompetenzen, um Teamgeist und um den Mehrwert, den man für das Unternehmen mitbringt.

Zudem gilt für beide Seiten: Ob man jemanden sympathisch findet oder vertraut, entscheidet sich oft in Sekunden. Manchmal reicht schon eine einzige Eigenschaft, ein einziges Wort, ein simpler Eindruck, der übel aufstößt – und schon kann das Vorstellungsgespräch in eine negative Richtung laufen.

Konkrete Tipps für das Vorstellungsgespräch

Bleiben Sie also ruhig und lassen Sie sich nicht aus dem Konzept bringen, wenn Sie in diese Situation kommen sollten. Bereiten Sie sich gut auf typische Vorstellungsgespräch-Fragen vor und überlegen Sie im Vorfeld, wie Sie auf Fragen wie diese antworten würden: „Warum sollten wir Sie einstellen?“ oder „Warum wollen Sie wechseln?“

Beschränken sollten Sie sich auf kurze und neutrale Antworten.

Man kann in einem Vorstellungsgespräch auch selbst mal nachfragen. Zum Beispiel, wenn man etwas nicht genau verstanden hat. Etwa bei der Berechnung des Gehaltes oder dem Urlaub.

Wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde und hierzu einen längeren Anfahrtsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Pkw zurücklegen muss, kann sich die dadurch entstandenen Fahrtkosten von der potenziellen neuen Apotheke erstatten lassen. Wenn aufgrund der großen Entfernung eine Übernachtung im Hotel nötig ist, können auch angemessene Übernachtungskosten verlangt werden. Eine Kostenerstattung scheidet allerdings dann aus, wenn die Apothekenleitung bereits im Vorfeld in der Einladung darauf hingewiesen hat, dass keine Übernahme der Vorstellungskosten erfolgen wird.

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