Mann mit Joint am Steuer© sestovic / iStock / Getty Images Plus
Einige Ländern fordern Null-Toleranz für den Mischkonsum für Alkohol und Cannabis am Steuer.

Null-Toleranz

CANNABIS UND ALKOHOL AM STEUER: HAT VERBOTS-VORSTOSS CHANCEN?

Cannabis mit Alkohol im Straßenverkehr? Einige Länder befürchten eine erhöhte Unfallgefahr. Sie wollen beim Mischkonsum eine Null-Toleranz für alle Autofahrende erreichen. Was sagen Expert*innen?

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Autofahren trotz Joint und Bier? Mit einer Bundesratsinitiative dringen die Länder Brandenburg und ThĂĽringen auf eine härtere Linie beim Umgang mit Cannabis und Alkohol im StraĂźenverkehr. 

Der brandenburgische Verkehrsminister Detlef Tabbert (BSW) fordert angesichts erhöhter Unfallrisiken eine Null-Toleranz beim Mischkonsum fĂĽr alle Autofahrer â€“ also wenn jemand einen Joint raucht und zugleich Alkohol trinkt. Derzeit gilt ein grundsätzliches Alkohol- und Cannabisverbot nur fĂĽr Fahranfänger. Die Länderkammer kommt an diesem Freitag in Berlin zu Beratungen zusammen.

Mediziner: Wirkung verstärkt sich bei Mischkonsum

Unterstützung für den Vorstoß kommt von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM). Deren Vizepräsident, der forensische Toxikologe Frank Mußhoff, sagte zum Mischkonsum von Cannabis und Alkohol:

„Wenn man beides zusammen einnimmt, verstärken sie sich in ihren Wirkungen und die Unfallgefahr nimmt zu.“ 

Es seien zentral dämpfende Substanzen, die etwa zu Müdigkeit, verlängerten Reaktionszeiten sowie Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen führten.

Der Experte ist ebenfalls der Meinung, dass ein Cannabis-Alkohol-Mix nicht nur fĂĽr Fahranfänger verboten sein sollte. „Die Wirkung hängt nicht vom Alter ab.“ MuĂźhoff hält zudem den gesetzlich festgelegten Cannabis-Grenzwert im Verkehr von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut fĂĽr zu hoch. 

Alkohol erst ab Erreichen des THC-Grenzwertes verboten

Bislang ist es – mit Ausnahme bei Fahranfängern – im StraĂźenverkehr nicht verboten, gleichzeitig geringe Mengen Cannabis und Alkohol zu konsumieren, solange man unterhalb der Grenzwerte bleibt. 

Nach dem Gesetz ist es erst dann eine Ordnungswidrigkeit, ein alkoholisches Getränk zu konsumieren, wenn man am Steuer eine THC-Konzentration von 3,5 Nanogramm oder mehr im Blut aufweist (StraĂźenverkehrsgesetz, Paragraf 24a). 

Was sagen andere Länder?

Brandenburgs Verkehrsministerium rechnet fĂĽr die Bundesratsinitiative mit UnterstĂĽtzung von weiteren Bundesländern, wie eine Sprecherin in Potsdam sagte. Wie der VorstoĂź bundesweit ankommt, blieb aber vage – es besteht Beratungsbedarf bei anderen Landesregierungen. Der Antrag im Bundesrat sollte zunächst in AusschĂĽsse ĂĽberwiesen werden. 

Brandenburg und ThĂĽringen – beide Verkehrsministerien werden von BSW-Politikern gefĂĽhrt – wollen erreichen, dass die Bundesregierung die Höhe des THC-Grenzwertes ĂĽberprĂĽft, Auswirkungen des Mischkonsums genauer untersuchen lässt und ein Verbot prĂĽft. Klar ist, dass die Bundesregierung die seit 1. April 2024 geltende Teilegalisierung von Cannabis fĂĽr Erwachsene bewerten lässt. 

Sachsen sieht noch Abstimmungsbedarf

Sachsen lehnt einen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im StraĂźenverkehr ab, wie es aus dem CDU-gefĂĽhrten Infrastrukturministerium in Dresden auf Anfrage hieĂź. „Jedoch sehen wir zunächst weiteren Abstimmungsbedarf hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Antrags“, hieĂź es. Eine Befassung im sächsischen Kabinett sei bislang nicht vorgesehen. 

Hessens CDU-Innenminister Roman Poseck (CDU) sieht Rauschmittel im StraĂźenverkehr generell kritisch:

„Wer sich mit Alkohol oder anderen Drogen wie Cannabis hinter das Steuer setzt, handelt egoistisch und verantwortungslos, denn er gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.“ 

Auch aus dem bayerischen Innenministerium hieĂź es, man sehe bei der aktuellen Regelung des Mischkonsums einen Handlungsbedarf wegen des Grenzwerts von 3,5 Nanogramm THC. 

Versicherer fĂĽr strengere Regelung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wie auch der ADAC befĂĽrworten eine Verschärfung der bisherigen Regelungen. Unfälle unter Mischkonsum seien besonders schwer, teilte der GDV mit. Nach Darstellung des Verbandes hatte bei jedem zweiten tödlichen Drogenunfall 2022 der Unfallverursacher auch Alkohol konsumiert.

Quelle: dpa

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