Brandgefahr
GRILLEN VERBOTEN – STÄDTE MIT VERSCHIEDENEN REGELUNGEN
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An den langen Sommertagen riecht man vieler Orten die Rauchschwaden von Grillfreunden. Angesichts der Trockenheit birgt das Brutzeln aber auch Gefahren. Ein Funke kann genügen und Bäume, Sträucher oder Wiesen stehen in Flammen. Kommunen regeln in Gefahrenabwehrverordnungen, wo gegrillt werden darf.
So heißt es in Dietzenbach: „In öffentlichen Anlagen darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen gegrillt werden.“ Ähnliche Formulierungen finden sich auch in anderen Städten.
Brutzeln im Grünen nur in Grillzonen erlaubt
Im Essener Innenstadtbereich zum Beispiel darf seit vergangenem Sommer nur noch in zwei gekennzeichneten Grillzonen – im Stadtpark und im Nordpark – gegrillt werden. „Im Laufe des Sommers“ sollen nach Angaben eines Sprechers auch im übrigen Stadtgebiet solche Zonen eingerichtet werden, außerhalb derer dann ein allgemeines Grillverbot gilt. Auch in Recklinghausen dürfen Bürger nur einen öffentlichen Grillplatz nutzen.
In Gelsenkirchen, Duisburg und Moers ist das Grillen in Parks auch innerhalb ausgewiesener Grillflächen verboten, wenn die Brandgefahr aufgrund anhaltender Trockenheit deutlich steigt – maßgeblich dafür ist der tagesaktuelle Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Bei Verstößen drohen teils saftige Bußgelder. In Wäldern ist das Grillen überall grundsätzlich untersagt.
Öffentliche Grillplätze bleiben geschlossen
Wegen der anhaltenden Trockenheit hat die Stadt Wiesbaden sämtliche öffentlichen Grillplätze im Wald geschlossen. Diese Maßnahme diene nicht nur dem Schutz der Natur, sondern auch dem der Menschen, hieß es. „Feuerwehr und Forstdienststellen bitten gleichzeitig die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit“, teilte die Stadt mit.
Jedes Feuer sollte sofort unter der Notrufnummer 112 gemeldet werden.
Es sei zudem wichtig, sämtliche Einfahrten in Feld und Wald frei zu halten. „Sie sind im Ernstfall unverzichtbare Rettungswege.“ Zum Schutz des Waldes ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten. Nach Angaben der Stadt kontrollieren Ordnungskräfte die Waldflächen verstärkt.
Feuerrisiko erreicht zweithöchste Gefahrenstufe
Auch die Stadt Gießen hat ihre beiden Grillhütten auf dem Schiffenberg bereits seit Juni wegen der hohen Waldbrandgefahr bis auf weiteres geschlossen. Auch für andere Feuer, etwa zum Abbrennen von Hecken- und Baumschnitt, gelte: Ab der zweithöchsten Stufe 4 des Graslandfeuerindex seien diese untersagt, erklärte die Stadt.
Wer bereits eine Genehmigung dafür habe, dürfe die Feuer dann trotzdem nicht entzünden und solle sich auf der Seite des DWD über die aktuelle Indexstufe informieren. Die Feuerwehr Gießen empfahl zusätzlich, auch auf offenes Feuer in Kleingärten, Gartenanlagen sowie in privaten Gärten zu verzichten. „Darunter fällt neben Grill- und Lagerfeuern auch die Nutzung von offenen Holzkohlegrills“, hieß es.
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Grillen nur mit Genehmigung
Ein offizielles Grillverbot in Form einer Allgemeinverfügung gibt es im Stadtgebiet Darmstadt nicht. Allerdings untersage die Gefahrenabwehrverordnung offenes Feuer, soweit keine Genehmigung für das Grillen vorliege. Eine generelle Genehmigung gibt es nur für befestigte Grillplätze.
Zum Grillen dürften nur ausgewiesene Plätze genutzt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation vermiete das Grünflächenamt eine Grillhütte derzeit nicht mehr. Die Bürgerinnen und Bürger sind einem Sprecher zufolge um vorsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln gebeten. Das bestehende Grillverbot in den städtischen Grünanlagen werde regelmäßig durch die Stadtpolizei überwacht. Uneinsichtige müssten beim ersten Verstoß in der Regel mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen.
„Grill-Scouts“ patroullieren in Parks
In Köln ist das Grillen unter anderem im Rheinpark und im Botanischen Garten untersagt. Auf vielen anderen Grünflächen ist es dagegen erlaubt – jedoch nicht mit Einweg-Grills. An den Wochenenden sind „Grill-Scouts“ der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) unterwegs, die unter anderem Müllsäcke verteilen.
Auch in Dortmund, Bochum, Düsseldorf, Münster und Bonn ist das Grillen – mit wenigen Ausnahmen – geduldet. Überall muss jedoch ausreichend Abstand zu Häusern, Bäumen und Sträuchern gehalten werden, andere Personen dürfen nicht gefährdet und Grünflächen nicht beschädigt werden. Nach dem Essen muss natürlich der Müll mitgenommen oder in Abfallbehälter entsorgt werden.
Auch die Nutzung von Shishas ist zu gefährlich
Die Stadt Frankfurt hat kürzlich das Grillen mit offenem Feuer auf den Plätzen in den Grünanlagen untersagt. Das Verbot trat Mitte Juni in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Das Grillen ist in Frankfurt auch unter normalen Witterungsbedingungen im öffentlichen Raum nur auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet.
Die Rasenflächen, Bäume und Büsche auf den öffentlichen Grillplätzen seien bereits jetzt ausgetrocknet, hatte Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) erklärt. Selbst bei größter Umsicht könne ein Funke ausreichen, um einen Brand zu verursachen. Das Verbot gilt sowohl für holz- und kohlebetriebene Grills als auch für Camping-, Gas- und Elektrogrills.
Die Nutzung von Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, ist ebenfalls untersagt. Auch für den Wald gelte eine erhöhte Gefahr, erklärte die Stadt.
Situation weiter unter Beobachtung
In Kassel gibt es hingegen bislang kein Grillverbot. Für die Region Nordhessen weist der Waldbrandgefahrenindex des DWD laut der Stadt eine geringere Gefahr als in Südhessen auf. Die Situation werde weiterhin beobachtet und von den zuständigen Stellen ständig neu bewertet, um – sofern notwendig – zielgerichtete Maßnahmen wie beispielsweise ein Grillverbot zu ergreifen. Hierzu stünden Brandschutz-, Umwelt- und Garten- sowie das Ordnungsamt im engen Austausch. „Grundsätzlich wird von der Verwendung offenen Feuers – unabhängig vom Waldbrandgefahrenindex – im öffentlichen Raum abgeraten“, so ein Sprecher.
Ein Grillverbot wie in anderen Städten ist auch in Fulda derzeit noch kein Thema. „Grundsätzlich ist es zwar auch in Fulda derzeit sehr trocken, allerdings ist die Lage (noch) nicht dramatisch“, berichtete ein Sprecher der Stadt. Die Monate März und April seien vergleichsweise sehr feucht gewesen, und auch zwischen dem 7. und 11. Juni sowie am 20. Juni habe es im Raum Fulda – im Gegensatz zu anderen hessischen Gegenden – noch einmal durchaus nennenswerte Niederschlagsmengen gegeben. Feuerwehr und Ordnungsamt würden die Lage beobachten, die Bevölkerung sei zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
Quelle: dpa