Frau prüft Flasche mit Tomatensoße, auf deren Deckel man ein Mindesthaltbarkeitsdatum erkennt.© Pawel Kacperek / iStock / Getty Images Plus
Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen, muss ein Lebensmittel nicht verdorben sein – sehen, riechen und schmecken hilft weiter.

Haltbarkeit

MINDESTHALTBARKEITSDATUM ABGELAUFEN – NOCH ESSBAR?

Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen – muss der Joghurt jetzt in den Müll? Rund um MHD und Verbrauchsdatum kursieren hartnäckige Mythen. Ernährungsexpert*innen der Verbraucherzentrale NRW erklären, was die Angaben wirklich bedeuten und wie sich prüfen lässt, was noch genießbar ist.

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„Mindestens haltbar bis“ – das klingt nach einer klaren Grenze. Doch was passiert eigentlich, wenn dieses Datum ĂĽberschritten ist? Ist der Joghurt schlecht, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum vorgestern abgelaufen ist? Und worin liegt der Unterschied, wenn auf der Verpackung mit dem Räucherlachs â€žzu verbrauchen bis“ steht – ist das nur ein Richtwert, den man drei Tage später noch ĂĽberschreiten darf?

Rund um solche Angaben auf Verpackungen kursieren viele Missverständnisse. Zeit, mit einigen hartnäckigen Mythen aufzuräumen: Die Ernährungsexpert*innen der Verbraucherzentrale NRW haben genauer hingeschaut und klären auf. Der erste Irrtum betrifft die Bedeutung des Datums selbst – nämlich die Annahme, das Mindesthaltbarkeitsdatum gebe an, wann ein Lebensmittel verdirbt. Das stimmt nicht: Auch wenn es abgelaufen ist, muss ein Produkt nicht schlecht sein.

Noch genieĂźbar? So prĂĽfen Sie mit allen Sinnen

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist eine eher technische Definition. Bis zu diesem Datum garantieren Hersteller, dass ein ungeöffnetes Lebensmittel bei durchgehend richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack und Nährwert behält. Bei kühlpflichtigen Lebensmitteln gilt diese Garantie nur, wenn sie auch durchgehend gekühlt gelagert werden – daher ist oft eine Temperatur aufgedruckt. Wie lange ein Produkt tatsächlich bedenkenlos noch genießbar ist, begrenzt diese Angabe also erst einmal nicht.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eben kein Verfallsdatum. Ist es abgelaufen, entscheiden die eigenen Sinne darüber, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist. „Nach Ablauf kann man mit den eigenen Sinnen sehen, riechen, schmecken und damit prüfen, ob ein Lebensmittel noch essbar ist.

Ist Schimmel zu erkennen, riecht es unangenehm, schmeckt es ungewöhnlich säuerlich, oder prickelt auf der Zunge? Dann lieber Finger weg!“, sagt June Dilger, Ernährungswissenschaftlerin bei der Verbraucherzentrale.

Verbrauchsdatum: Wo die Sicherheitsgrenze liegt

Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbrauchsdatum, Ablaufdatum, Verfallsdatum – meint das nicht alles dasselbe? Falsch. Während Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oft auch dann noch bedenkenlos verzehrt werden können, wenn es abgelaufen ist, dĂĽrfen Produkte mit Verbrauchsdatum nur bis zu diesem Zeitpunkt verzehrt werden. Das ist bei schnell verderblichen und empfindlichen Lebensmitteln der Fall, etwa bei frischem Fisch oder frischem Fleisch, vorgeschnittenen Salaten oder gestĂĽckeltem Obst. Hier kann nach Ablauf des Verbrauchsdatums eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen.

Begriffe wie „Ablaufdatum“ oder „Verfallsdatum“ sind dagegen keine offiziellen Bezeichnungen, sondern umgangssprachlich, stellen die Verbraucherschützer*innen klar. Wer den Unterschied zwischen MHD und Verbrauchsdatum kennt, kann besser einschätzen, ob ein Produkt noch genießbar ist – oder ob es in den Müll gehört.

Lebensmittel richtig lagern – Tipps für offene Packungen

Ein weiterer Mythos lautet: Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt ohne Wenn und Aber, also auch dann, wenn eine Packung schon angebrochen ist. Das stimmt so nicht, denn die Mindesthaltbarkeit gilt nur für ungeöffnete Lebensmittel. „Ist ein Joghurt zum Beispiel laut MHD noch zwei Wochen haltbar, aber bereits seit einigen Tagen geöffnet, greift diese Angabe nicht mehr“, sagt June Dilger. Nach dem Öffnen könnten Luft, Feuchtigkeit und Keime den Verderb beschleunigen. „Das geht besonders schnell, wenn sich im Kühlschrank bereits verschimmelte oder verdorbene Lebensmittel befinden“, so Dilger.

Einmal geöffnet, hat das MHD also generell keine Aussagekraft mehr. Umso wichtiger ist es, Lebensmittel richtig zu lagern. Dilger gibt Tipps, wie Produkte auch nach dem Öffnen länger halten:

  • Lebensmittel wie Marmelade, Butter oder Joghurt immer mit sauberem, frischem Besteck entnehmen. Denn sonst können Keime, KrĂĽmel oder andere Verunreinigungen ins Produkt gelangen und das Lebensmittel kann deutlich schneller verderben.
  • Am StĂĽck halten sich geöffnete Lebensmittel oft länger als geschnitten oder zerkleinert, denn Schnittflächen bieten Keimen größere Angriffsfläche. Ein Laib Brot bleibt zum Beispiel länger frisch als einzelne Scheiben. Ă„hnlich ist es bei Käse, denn geriebener Käse verdirbt deutlich schneller als in Scheiben, wobei er am StĂĽck am längsten frisch bleibt.
  • Entscheidend während der Lagerung und auch nach dem Ă–ffnen sind die Lagerhinweise auf der Packung wie „kĂĽhl lagern“, „zĂĽgig verbrauchen“ oder „vor Wärme und Feuchtigkeit schĂĽtzen“. Konkrete Angaben zur Lagertemperatur sollten unbedingt eingehalten werden – auch beim Transport vom Supermarkt bis nach Hause.

Damit gar nichts erst weggeschmissen werden muss, lohnt es sich bereits beim Einkauf, auf passende Mengen zu achten, so Dilger. Sie rät, nur das auf Vorrat zu kaufen, was sich auch richtig lagern lässt, etwa gekühlt im Kühlschrank.

Man sollte realistisch einschätzen, was vor Ablauf des MHD oder Verbrauchsdatums verbraucht wird. Hilfreich sei es außerdem, Lebensmittel so zu lagern, dass Produkte mit dem kürzeren MHD vorn stehen – so behält man den Überblick und verbraucht zuerst, was als Nächstes abläuft.

„Und ganz wichtig ist eben auch die eigene Prüfung: Riecht, schmeckt oder sieht das Lebensmittel unauffällig aus?“

Ohne Mindesthaltbarkeitsdatum: Obst, GemĂĽse, Brot

Hat wirklich jedes Lebensmittel ein Mindesthaltbarkeitsdatum? Auch das stimmt nicht. Eine Reihe von Lebensmitteln ist von einer Kennzeichnung ausgenommen, etwa Obst, GemĂĽse oder Brot vom Bäcker. Das liegt daran, dass sie ohnehin meist schnell verbraucht werden und leicht erkennbar ist, ob sie noch frisch und damit noch genieĂźbar sind.

Hier ersetzt der Blick auf das Produkt schlicht den Blick auf ein Mindesthaltbarkeitsdatum.

Verbrauchsdatum abgelaufen: Verkauf ist verboten

Dürfen Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, nicht mehr verkauft werden? Auch das stimmt so nicht. Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen, dürfen Produkte weiter verkauft werden, wenn darauf hingewiesen wird. Die Sorgfaltspflicht liegt dann allerdings nicht mehr beim Hersteller, sondern bei den Händler*innen. Daher werden solche Produkte leider oft vorsorglich weggeworfen.

Lebensmittel kurz vor Ablauf ihres MHD werden in vielen Geschäften aber oft zu einem günstigeren Preis angeboten – eine echte Möglichkeit, um Geld zu sparen und gleichzeitig Lebensmittel zu retten. Ein Weiterverkauf von Produkten mit einem abgelaufenen Verbrauchsdatum ist hingegen verboten.

Dilger: „Das Verbrauchsdatum ist eine Sicherheitsgrenze: Ist es überschritten, kann das Lebensmittel eine Gesundheitsgefahr darstellen und gehört weder in den Verkauf noch auf den Teller.“ Wer den Unterschied kennt, muss ein Produkt also nicht sofort entsorgen, nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist.

Quelle: dpa

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