Mitreden
TACHELES! PTA SAGEN IHRE MEINUNG
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In Ihrem Beruf sind Sie mit vielen Themen konfrontiert, zu denen man unterschiedlicher Meinung sein kann. War das E-Rezept eine gute Idee? Macht Homöopathie Sinn? Wie viel Geduld sollte man gegenĂŒber unverschĂ€mten Kund*innen aufbringen?
Gleichzeitig begegnen Sie tĂ€glich den unterschiedlichsten Menschen, erledigen die verschiedensten Aufgaben und arbeiten in Apotheken, die in GröĂe, Lage und Kundschaft ungleich sind. Sie als PTA haben sich untereinander bestimmt viel zu erzĂ€hlen! Dazu bekommen Sie jetzt die Chance.
Tacheles! Das Format, in dem PTA Klartext ĂŒber ihren Beruf reden
Tacheles! ist ein neues Format, in dem die Redaktion von DIE PTA IN DER APOTHEKE Ihre Meinung zu einem bestimmten berufsrelevanten Thema erfragt und Sie darauf antworten können. Teilnehmen oder die Antworten der anderen PTA lesen können Sie im DIE PTA-Newsletter, auf Facebook und Instagram.
So funktioniert es:
- Das neue Tacheles!-Thema finden Sie im DIE PTA-Newsletter, auf Facebook oder Instagram.
- Was denken Sie? Bilden Sie sich Ihre Meinung!
- Schreiben Sie Ihre Gedanken auf und schicken Sie sie ab â per E-Mail oder in den sozialen Medien, als Kommentar unter dem Tacheles!-Post oder per Direktnachricht.
- Unter allen Einsendungen wĂ€hlt die Redaktion diejenigen aus, die veröffentlicht werden. FĂŒr die ausgewĂ€hlten Antworten erhalten die einsendenden PTA als Dankeschön ein kleines DIE PTA IN DER APOTHEKE-Ăberraschungspaket.
- Wenn Ihre Antwort ausgewĂ€hlt wurde, kontaktiert die Redaktion Sie. DĂŒrfen wir Ihren Namen und ein Foto von Ihnen mitveröffentlichen oder Ihr Profil verlinken? Möchten Sie angeben, in welcher Stadt Sie arbeiten oder in welcher Apotheke, als PKA, PTA oder Apotheker*in?
- Die Antworten erscheinen gebĂŒndelt auf Facebook, Instagram und im DIE PTA-Newsletter.
- Jetzt geht es von vorne los: Was ist Ihre Meinung zum nÀchsten Thema?
Den Anfang macht das DIE PTA-Gremium
Damit Sie sich ein Bild von Tacheles! machen können, hat das DIE PTA-Gremium die erste Fragerunde beantwortet.
Was machen Sie, wenn Sie einen Rezeptfehler bemerken?
Oliver Coordes, PTA:

Wenn ich einen Fehler in einem Apothekenrezept entdecke (z.âŻB. falsche Dosierung, unklare Angaben, Wechselwirkungen etc.), wĂŒrde ich wie folgt vorgehen:
- Rezept genau prĂŒfen: Den Fehler klar identifizieren â ist es ein formaler Fehler, ein medizinischer (z.âŻB. Dosierung), oder betrifft er die Lesbarkeit oder GĂŒltigkeit?
- RĂŒcksprache mit dem Arzt/der Ărztin: Bei medizinischen oder unklaren Angaben kontaktiere ich die verschreibende Praxis, um den Fehler abzuklĂ€ren und ggf. ein neues oder korrigiertes Rezept zu erhalten.
- Patienten informieren: Falls nötig, erklĂ€re ich dem Patienten, dass sich die Abgabe verzögert, weil etwas geklĂ€rt werden muss â ohne Panik zu machen.
- Dokumentation: Der Vorfall wird dokumentiert, besonders wenn RĂŒcksprache mit dem Arzt gehalten wurde, um rechtlich und fachlich abgesichert zu sein.
- Keine Abgabe bei Risiken: Falls der Fehler das Risiko birgt, dem Patienten zu schaden, gebe ich das Medikament nicht ab, bis die Sache geklÀrt ist.
Anja MĂŒller, PTA aus Gollenberg:

GemÀà §17 Apothekenbetriebsordnung dĂŒrfen Arzneimittel erst nach KlĂ€rung aller erkennbaren Unstimmigkeiten herausgegeben werden. Ich informiere deshalb sofort unsere Apothekerin oder den Chef, nehme Kontakt zum verordnenden Arzt auf, um die Unklarheiten fachgerecht zu klĂ€ren. AnschlieĂend dokumentiere ich alle besprochenen Ănderungen (mit Datum und KĂŒrzel) schriftlich auf der Verordnung oder fĂŒge im E-Rezept die entsprechenden Positionen und Textbausteine ein.
Die Abgabe erfolgt erst nach erneuter BestĂ€tigung durch den Arzt, da handschriftliche Korrekturen eine neue Unterschrift erfordern. Beim Kunden informiere ich sachlich und verstĂ€ndlich ĂŒber den KlĂ€rungsbedarf und eine zeitnahe Erledigung.
Unsere StĂ€rke im Team ist eine sehr gute, reibungslose Zusammenarbeit, um die schnellste, bestmögliche Lösung zu finden und ein gutes GefĂŒhl zu haben. Unser Vorteil ist ein starkes, erfahrenes Team mit ehrlichem Feedback, WertschĂ€tzung und Freundlichkeit, trotz den erschwerten Rahmenbedingungen. Unsere Kunden sind dankbar und schĂ€tzen unsere UnterstĂŒtzung.
Christin Ziska, PTA:

Bei einem Fehler im Rezept, heilbar oder nicht heilbar: Einen Extra-Weg fĂŒr meine Kunden sparen, das ist meine Devise!
Die fehlerfreie Rezept-Bearbeitung zur korrekten Abrechnung beim KostentrÀger ist ebenso wichtig wie die patientensichere Versorgung mit Medikamenten. Viele unterschiedliche Fehler können bei einer Àrztlichen Verordnung auftreten.
Die hĂ€ufigsten Form- oder Verordnungsfehler können geheilt werden. Zum Beispiel die Angabe der GebĂŒhrenpflicht: Es genĂŒgt, wenn der Kunde den gĂŒltigen Befreiungsausweis vorlegt.
Eine unklare Verordnung darf, unter bestimmten Voraussetzungen, korrigiert werden. Dies gilt fĂŒr papiergebundene und elektronische Verordnung gleichermaĂen. Teilweise ist eine RĂŒcksprache mit der Arztpraxis notwendig. Nach definierten Vorgaben können Angaben ergĂ€nzt oder berichtigt werden wie zum Beispiel: WirkstĂ€rke, Menge nach StĂŒckzahl oder Normkennzeichen sowie Darreichungsform und Dosierungsangabe.
Fehlende Angaben zur ausstellenden Arztpraxis oder der versicherten Person können nur bei papiergebundenen Rezepten ergĂ€nzt werden. Alle ErgĂ€nzungen und Ănderungen auf einer Ă€rztlichen Verordnung mĂŒssen das Ănderungsdatum und die Unterschrift beinhalten. Bei elektronischen Verordnungen wird bei Ănderungen und ErgĂ€nzungen die qualifizierte Unterschrift eines Apothekers mittels Heilberufeausweis (HBA) benötigt.
Eine Auswahl von nicht heilbaren Form- oder Verschreibungsfehlern sind zum Beispiel:
- Medikamente der Substitutionsausschlussliste
- ein fehlendes oder ein irrtĂŒmlich gesetztes Aut-idem-Kreuz,
- die fehlende Arztunterschrift.
In diesen FĂ€llen wird zwingend eine neue Verordnung benötigt! Mittels digitaler Kommunikation können Institutionen im Medizinwesen untereinander Kontakt aufnehmen. Jedoch werden die sogenannten KIM-Nachrichten erfahrungsgemÀà leider von den Arztpraxen und Kliniken nicht immer wahrgenommen oder beantwortet. Dadurch wird eine weitere Kontaktaufnahme notwendig, wodurch wertvolle Ressourcen, wie Arbeitszeit und Personal, im laufenden GeschĂ€ftsbetrieb der Apotheke gebunden werden. FĂŒr die patientensichere Versorgung sowie fĂŒr die korrekte Rezept-Abrechnung beim LeistungstrĂ€ger ist Zeit und Geduld notwendig, um alle Form- oder Verschreibungsfehler und Unklarheiten zu klĂ€ren und unsere Kunden in der Apotheke zu versorgen.
Die Digitalisierung im Apothekenwesen hat Vor- und Nachteile gleichermaĂen. Zum einen können wir fehlerhafte und unklare Verordnungen mit den entsprechenden Institutionen klĂ€ren, ohne dass der Kunde einen Extra-Weg in die Arztpraxis auf sich nehmen muss. Zum anderen entfĂ€llt der Blick des Kunden auf das Rezept in der Arztpraxis, was in der Vergangenheit sehr oft die ersten Fehler offenbarte und daher sofort korrigiert werden konnte.
Katja Bartsch, PTA:

Zuerst frage ich bei der jeweiligen Praxis nach, ob dies so auch wirklich gemeint ist. Dazu fĂ€llt mir zum Beispiel ein, dass hĂ€ufig bei Rezepturen das Ausrufezeichen fehlt, wenn die Höchstmenge der Rezeptursubstanz ĂŒberschritten ist. Dann ist immer eine Nachfrage bei der verordneten Praxis erforderlich. Der Fehler kann natĂŒrlich auch die fehlende Unterschrift des Verschreibenden sein â dann ist es wichtig, dies sofort zur Korrektur an die Praxis weiterzugeben.
Das Ausstellungsdatum ist auch immer wieder ein Thema, speziell bei den Entlassrezepten, da diese ja nur drei Tage nach Ausstellung beliefern werden können. HĂ€ufig fehlt auch die Fachbezeichnung des verordneten Arztes auf einem BtM-Rezept â dann ist ein neues Rezept erforderlich, was zum GlĂŒck immer noch schnell möglich ist, weil es ein Papierrezept ist. Bei speziellen Rezepten ist leider immer noch nicht jedem Patienten klar, dass es dort extra Regelungen zur GĂŒltigkeit gibt. Dies ist wirklich schade.
Bei Verdacht auf FÀlschungen des Rezeptes, was jetzt durchaus hÀufiger vorkommt mit Ozempic-Rezepten im Bereich Berlin, zuerst die Praxis anrufen, die auf dem Rezept steht. Falls sie nicht erreichbar ist, weil sie gar nicht vorhanden ist, sofort die Polizei informieren und den Patienten mit einer Bestellung auf spÀter vertrösten. Dann kann die Polizei eingreifen zum Zeitpunkt der Abholung.
Falls ein Rezeptfehler entsteht durch das Einlesen eines Papier-Rezeptes per Computer, dann gleich korrigieren auf dem PC. Bei uns wird immer noch das Aut-idem-Kreuz teilweise nicht erkannt. Deshalb doppelt schauen, sowohl beim Aussuchen des PrÀparates als auch spÀtestens bei der Abgabe des Arzneimittels.
Katrin AngermĂŒller, PTA:

Wenn mir bei einem Rezept etwas auffĂ€llt, das nicht ganz stimmig ist â zum Beispiel eine ungewöhnlich hohe Dosierung oder ein Wirkstoff, der nicht zum Patienten zu passen scheint â dann hake ich natĂŒrlich nach. Ich schau mir das Rezept nochmal in Ruhe an, prĂŒfe Wechselwirkungen und vergleiche mit der Patientengeschichte, wenn wir schon was im System haben. Wenn ich danach immer noch unsicher bin, rufe ich direkt beim Arzt oder in der Praxis an und klĂ€re das ab. Erst wenn alles sicher und nachvollziehbar ist, geben wir das Medikament raus. Mir ist es total wichtig, dass die Patientin oder der Patient das bekommt, was auch wirklich fĂŒr sie oder ihn passt â sicher und korrekt. Und lieber frag ich einmal zu viel als einmal zu wenig.
Jetzt sind Sie dran: Reden Sie Tacheles!
Als nĂ€chstes wollen wir von Ihnen als PTA ĂŒber Ihren Beruf wissen:
Welche drei Dinge dĂŒrfen auf keinen Fall in Ihrem Apothekenalltag fehlen?
Folgen Sie @dieptainderapotheke auf Facebook oder Instagram oder abonnieren Sie den DIE PTA-Newsletter, um Ihre Gelegenheit zum Mitreden nicht zu verpassen. Die Redaktion von DIE PTA IN DER APOTHEKE ist gespannt auf Ihre Meinung!
(FĂŒr mich dĂŒrfen beim Arbeiten auf keinen Fall fehlen: die Kolleginnen, Kaffee und mein altmodischer Wochenkalender voller Haftnotizen â ohne bin ich aufgeschmissen. Liebe GrĂŒĂe aus der DIE PTA-Onlineredaktion! Ihre Gesa Van Hecke)