Schatten und Silhouette einer Frau bei Nacht © Oleg Elkov / iStock / Getty Images Plus
Drohungen, Telefonterror, Verfolgung: Stalking hat viele Facetten. Betroffene sollten sich dagegen unbedingt zur Wehr setzen.

Selbsthilfe

GEGEN TÄTER WEHREN – 6 TIPPS GEGEN STALKING

Verfolgt, bedroht, belästigt – und das vorsätzlich und wiederholt: Wer Opfer von Stalking wird, bei dem oder der macht sich ein Gefühl der Angst, der Ohnmacht und des Ausgeliefertseins breit. Das kann die Lebensqualität einschränken. Sechs Tipps, um sich gegen den Täter oder die Täterin zu wehren.

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In Deutschland sind laut Studien 24 Prozent aller Frauen und 4 Prozent aller Männer einmal im Leben von Stalking betroffen. Rund 80 Prozent der Stalking-Opfer sind Frauen. Und rund 80 Prozent der Täter sind Männer. Oft, aber nicht immer, sind die Täter Ex-Partner oder zurückgewiesene Männer. Mitunter gibt es auch Fremdtäter.

Doch wie können Opfer von Stalking die Lage in den Griff kriegen? Sechs Punkte, die wichtig sind.

1. Schnell reagieren

Betroffene sollten umgehend aktiv werden. „Je früher sich Stalking-Opfer wehren und sich Hilfe holen, umso eher wird die stalkende Person die Verfolgungen und Nachstellungen einstellen“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Solmeckes Tipp: Opfer sollten dem Stalker – einmalig – unmissverständlich und klar mitteilen, dass man keinen Kontakt mehr mit ihm möchte. „Das heißt in der Folge auch, dass Opfer den Stalker konsequent ignorieren und sich keinesfalls auf weitere Telefonate, Treffen oder dergleichen einlassen sollten.“

„Denn je mehr Leute Bescheid wissen, desto mehr schreckt dies erfahrungsgemäß Täter ab.“

Wichtig ist ferner, das eigene Umfeld wie Familie, Freunde, Nachbarn und Arbeitskollegen einzuweihen und in Kenntnis zu setzen. Ist es ein Arbeitskollege, dann auch den Arbeitgeber

2. Beweise sammeln

Eine lückenlose Dokumentation der Stalking-Vorfälle ist Voraussetzung, um gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten zu können. Das bedeutet: Anrufe, Nachrichten und andere Kontaktaufnahmen mit Datum und Uhrzeit dokumentieren.

Dabei kann zum Beispiel die App „NO STALK“ des Opferschutzvereins Weisser Ring helfen, die kostenlos heruntergeladen werden kann. „Die App funktioniert wie ein digitales Tagebuch“, sagt Tim Herrscher vom Weissen Ring. Auf ihr lassen sich Fotos, Videos, Whatsapp-Nachrichten und Sprachnachrichten beweiskräftig sichern und dokumentieren.

3. Anzeige erstatten und gegebenenfalls Anwalt einschalten

Stalking ist eine Straftat – Opfer sollten daher immer Anzeige erstatten.

Das ist auch online möglich. Einem Täter oder einer Täterin drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Je nach Schwere des Falls sollten sich Stalking-Opfer Hilfe bei einem spezialisierten Anwalt holen. Ein Anwalt oder eine Anwältin mahnt den Stalker zunächst ab und erhebt dann eventuell Klage. Oft wird standardmäßig der Erlass einer Einstweiligen Verfügung beantragt.

Die Einstweilige Verfügung ist die vorläufige Entscheidung eines Gerichts in einem Eilverfahren. So lassen sich dringliche Angelegenheiten regeln, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren trifft.

„Die Einstweilige Verfügung wird meiner Erfahrung nach zum Glück vom Großteil der Täter auch akzeptiert“, sagt Solmecke. Ein Hauptsacheverfahren erübrigt sich dann.

4. Wegen möglicher Kosten nicht auf Hilfe verzichten

Viele zögern damit, einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten, weil sie eine dicke Anwaltsrechnung fürchten. Aber: Sollte in einem ersten Schritt eine Abmahnung an den Täter geschickt werden, fordern Anwälte in der Regel die Kosten direkt vom Täter – „womit idealerweise die erste Intervention kostenfrei für das Opfer bleibt“, so Solmecke.

Sollte Klage eingereicht werden, müsste das Opfer meist zumindest die Gerichtsgebühren vorstrecken. Allerdings können sie, falls sie nicht genug Geld haben, Prozesskostenhilfe beantragen. Im Erfolgsfall erhielten Opfer die vorgestreckten Gerichts- und Anwaltskosten wieder vom Täter zurück, sagt Solmecke.

Selbst für die anwaltliche Beratung gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat – in Form von Beratungshilfe. Diese kann man direkt beim Anwalt oder beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

5. Technische Möglichkeiten nutzen

Einen Anrufbeantworter oder eine Mailbox einzurichten, kann hilfreich sein, um sich ein wenig abzugrenzen und Beweise zu sammeln. Parallel dazu kann man sich eine geheime Rufnummer zulegen.

Denkbar ist etwa auch, die Rufnummer oder die E-Mail-Adresse zu wechseln. Das kann für Stalking-Opfer zweifelsohne gut und entlastend sein. Nur könne man andererseits „keine weiteren Beweise sammeln, um gegen den Täter rechtlich vorzugehen“, sagt Herrscher. Noch dazu wird der Täter, wenn er feststellt, dass die Rufnummer oder die E-Mail-Adresse nicht mehr funktioniert, nach neuen Wegen suchen, um das Opfer zu terrorisieren.

Herrschers Tipp: „Das Handy mit der bisherigen Rufnummer einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin geben.“ Ruft der Täter an oder schickt Nachrichten, landen diese Kontaktanbahnungsversuche direkt beim Anwalt – auch das kann abschrecken.

6. Hilfsangebote wahrnehmen

Opfer von Stalking können Hilfsangebote beispielsweise vom Weissen Ring in Anspruch nehmen. Das Opfer-Telefon unter der Rufnummer 116 006 ist bundesweit sieben Tage die Woche von 7 bis 22 Uhr zu erreichen – und zwar anonym und kostenfrei. Auch eine Onlineberatung ist beim Weissen Ring anonym und kostenfrei möglich. Zudem gibt es deutschlandweit 400 Außenstellen des Weissen Rings, wo Opfer im direkten Gespräch beraten werden – auch das ist kostenfrei.

Zusätzlich finden sich im Internet Fachberatungsstellen auf kommunaler Ebene. Dafür in einer Suchmaschine die Begriffe „Fachberatungsstelle“, „Stalking“ und den Namen der jeweiligen Kommune eingeben.

Quelle: dpa

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