Reizung
FREMDKÖRPER IM AUGE: WANN SPÜLEN REICHT – UND WANN ZUM ARZT
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Das Auge ist ein sehr empfindliches Organ. Bereits eine kleine Wimper, die sich dort hineinverirrt hat, kann äußerst unangenehm sein. Umso beunruhigender, wenn wir uns am Auge verletzen oder ein größerer Fremdkörper im Auge steckt – etwa beim Heimwerken oder bei der Gartenarbeit.
Die Stiftung Auge informiert darüber, in welchen Fällen man selbst Sofortmaßnahmen ergreifen kann und wann es notwendig ist, sich ärztliche Hilfe zu suchen.
Auge spülen: Erste Hilfe bei Reizung
Ist das Auge wegen Fremdkörpern wie Insekten oder Staubkörnern gereizt, empfiehlt die Stiftung:
- Den Fremdkörper im Auge, etwa am Lidrand, mit gut gewaschenen Fingern oder einem Wattestäbchen entfernen.
- Alternativ das natürliche Ausschwemmen des Fremdkörpers im Auge beschleunigen, indem man das Auge spülen muss – mit klarem Wasser oder einer Augenspüllösung.
Wichtig: Das gilt nicht für scharfkantige oder spitze Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter. Hat man solche Partikel im Auge, sollte man das Auge möglichst wenig bewegen, nicht reiben und umgehend eine Arztpraxis aufsuchen. In solchen Fällen ist keine Selbsthilfe durch Auge spülen möglich – hier zählt ärztlicher Beistand.
Augenverletzung behandeln oder doch zum Arzt?
Ärztlichen Rat sollte man außerdem einholen:
- Wenn zwar kein Fremdkörper im Auge (mehr) sichtbar ist, das Auge aber anhaltend gereizt oder gerötet ist oder schmerzt.
- Wenn Sehstörungen auftreten oder man lichtempfindlicher ist als sonst.
Eine mögliche Ursache für die genannten Beschwerden ist, dass die Hornhaut oder tieferliegende Augenstrukturen bereits verletzt wurden. Solche Augenverletzungen zu behandeln, ohne sie ärztlich abklären zu lassen, kann schwerwiegende Folgen haben.
Hat man sich mit einem dumpfen Gegenstand verletzt, kann es sich auch um eine Prellung handeln. Beim Gärtnern besteht außerdem die Gefahr, dass durch Kontakt mit Pflanzenstücken eine Pilzinfektion der Hornhaut entsteht. Auch das gehört in ärztliche Hände – wer eine Augenverletzung behandeln möchte, sollte stets im Hinterkopf behalten: Das Auge ist ein hochsensibles Organ.
Aktuelles zu Augengesundheit:
Notaufnahme Auge: Wann es keine Zeit zu verlieren gibt
Ein besonderer Fall, bei dem laut Augenstiftung immer der Weg in die Notaufnahme für Augenverletzungen angeraten wird, ist eine penetrierende Verletzung. Das heißt, dass ein Fremdkörper im Auge die Hornhaut durchdrungen hat.
Das kann zum Beispiel ein Metallteilchen sein, das beim Bohren oder Fräsen ins Auge geschleudert wurde – und von außen gar nicht mehr sichtbar ist. Ein weiteres Beispiel: Ein Splitter, der noch in der Hornhaut feststeckt. In solchen Fällen darf man keinesfalls selbst versuchen, den Fremdkörper zu entfernen, sondern muss sofort in die Notaufnahme für Augenverletzungen. Nur so lässt sich eine dauerhafte Schädigung verhindern.
Quelle: dpa












