Tag der Organspende
ORGANSPENDEAUSWEIS: DIESE 5 FAKTEN SOLLTEN SIE UNBEDINGT KENNEN
Seite 1/1 2 Minuten
Kann ich mir vorstellen, Organe oder Gewebe zu spenden? Wer sich dieser Frage stellt, muss sich mit dem eigenen Tod beschäftigen – das tut niemand gern. Dabei ist es wichtig, eine Organspende Entscheidung zu treffen – und vor allem: sie festzuhalten.
Der Organspendeausweis dokumentiert den eigenen Willen und entlastet Angehörige im Ernstfall.
Fakt 1: Alternativen zum Organspendeausweis nutzen
Neben dem klassischen Organspendeausweis gibt es digitale Möglichkeiten: Im offiziellen Organspende-Register können Bürgerinnen und Bürger ihre Organspende Entscheidung online dokumentieren. Das Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte betrieben.
Was braucht man dafĂĽr?
- Personalausweis mit Online-Funktion oder elektronische Ausweisdokumente
- Die AusweisApp
- Krankenversichertennummer
- E-Mail-Adresse
Auch in einer Patientenverfügung lässt sich die Organspende Entscheidung rechtssicher festhalten. Wichtig zu wissen: Ein Testament eignet sich nicht, da es zu spät geöffnet wird, um für eine Organspende Entscheidung relevant zu sein.
Fakt 2: Organspende ab welchem Alter möglich ist
Das Transplantationsgesetz legt fest, dass Jugendliche ab 16 Jahren einen Organspendeausweis ausfüllen dürfen. Ein Widerspruch zur Organspende Entscheidung ist sogar schon ab 14 Jahren möglich. Bei jüngeren Kindern entscheiden die Eltern oder Sorgeberechtigten.
Fakt 3: Organspende Entscheidung jederzeit ändern
Wer einmal eine Organspende Entscheidung getroffen hat, kann diese problemlos revidieren. Im Register lässt sich der Eintrag jederzeit aktualisieren. Beim Organspendeausweis sollte man den alten vernichten und einen neuen ausfüllen – gültig ist immer die zuletzt dokumentierte Entscheidung.
Fakt 4: Organspendeausweis gehört ins Portemonnaie
Ein Organspendeausweis nützt wenig, wenn niemand weiß, dass es ihn gibt. Darum rät die Informationsplattform „organspende-info.de“, den Ausweis stets mit sich zu führen. Angehörige sollten ebenfalls über die Organspende Entscheidung informiert sein.
Fakt 5: Organspende im Ausland – Vorsicht bei Reisen
Wer verreist, sollte seinen Organspendeausweis in einer Übersetzung in der Landessprache mitnehmen. Für die Organspende im Ausland gelten nämlich oft andere Regeln als in Deutschland. Beispiel: In Ländern wie Spanien, Frankreich oder Italien greift die Widerspruchslösung – dort ist jeder automatisch Spender oder Spenderin, wenn er oder sie nicht widersprochen hat. Die Organspende im Ausland richtet sich also immer nach dem Gesetz des jeweiligen Landes – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Wer sicherstellen will, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, sollte die Regeln kennen und seinen Organspendeausweis dabeihaben.
Quelle: dpa