Eine Person in Schutzkleidung nimmt bei einem Mann einen Rachenabstrich.
Apotheken sollen demnächst im Rahmen des Zukunftspakts Apotheke PCR- und Antigen-Tests durchführen können. © Okan Celik / iStock / Getty Images Plus

Zukunftspakt Apotheke | Kooperation

DAS APOTHEKEN-TEAM ALS CORONA-TESTER

Noweda und weitere Partner des Zukunftspakts Apotheke bieten an, Apotheken mit Corona-Tests zu versorgen und diese zur Auswertung in Labore zu bringen – den Abstrich machen die Apothekenmitarbeiter. Die Pilotphase läuft bereits.

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Die Infektionszahlen sind nach wie vor sehr hoch, immer mehr Menschen sterben an COVID-19. Die Teststellen laufen schon jetzt auf Hochtouren, vor den Feiertagen wollen sich aber noch mehr Menschen untersuchen lassen als bislang – um ihre Verwandten zu schützen. Es braucht also dringend mehr Anlaufstellen für Corona-Tests. Großhändler Noweda sieht die Apotheken in dieser Rolle. Gemeinsam mit Testanbieter Ecocare plant Noweda im Rahmen des Projekts „Zukunftspakt Apotheke“ ein Netzwerk, das Testwilligen ein niedrigschwelliges Angebot bietet.

Eine erste Testphase mit rund 500 Apotheken, die von den Noweda-Niederlassungen in Essen und Frechen ihre Ware beziehen, läuft bereits. Pharma Privat, ein weiterer Großhandel des Zukunftspakts, nimmt mit 500 weiteren Berliner Apotheken teil.

Was müssen Apotheken vorbereiten?
Apothekenmitarbeiter erhalten eine dreistündige, kostenfreie Schulung von Ecocare. Anschließend erhalten sie eine Erstausstattung an Schutzausrüstung, ebenfalls ohne Kosten. Termine sollen Kunden über die Plattform Ihreapotheken.de buchen. Wie groß das Zeitfenster für eine Testung ist, steuert die Apotheke selbst – so kann sie den Kundenstrom regulieren. Die Apotheke braucht außerdem einen Ort, um die Test durchzuführen – Noweda denkt dabei an die Beratungsecke.

Was müssen die Kunden tun?
Nur Kunden ohne Symptome dürfen sich in der Apotheke testen lassen, alle hustenden oder fiebrigen Personen sollen zu ihrem Hausarzt oder in eine Fieberambulanz gehen. Kunden haben in den Apotheken die Wahl zwischen einem Antigen-Schnelltest (49 Euro, davon 10 Euro für die Apotheke, Ergebnis nach 10 Minuten) und einem PCR-Labortest (99 Euro, davon 14 Euro für die Apotheke, Ergebnis nach 36 Stunden). Die PCR-Abstriche holt der Noweda-Tourenfahrer ab und bringt sie in ein Labor.

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Juristisch abgesichert
Laut Noweda ist diese Idee rechtssicher: „Bei einem Abstrich, der dazu dient, Material zu sammeln, das dann verwendet wird, um einen Sars-CoV-2-PCR- oder Sars-CoV-2-PoC-Test durchzuführen, handelt es sich nicht um Ausübung der Heilkunde im Sinne von § 1 Abs. 2 HeilprG.“ Ein Gutachten bescheinigt, dass keine Gefahr für den Kunden besteht, er kann durch den Abstrich keinen gesundheitlichen Schaden erleiden. Noweda rät jedoch: „Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ärzte in Ihrem Umfeld Ihr Angebot nicht gut aufnehmen würden, raten wir Ihnen, diese Praxen vorab anzusprechen und dann zu entscheiden, ob Sie teilnehmen möchten oder nicht.“

Positives Test-Ergebnis
In diesem Fall übermittelt Ecocare die Information an den Kunden und das Gesundheitsamt. Das Apothekenteam muss nicht in Quarantäne: Die gilt nur für Kontaktpersonen ersten Grades – also wenn man für etwa fünfzehn Minuten auf engem Raum ohne Maske miteinander interagiert habe.

Ein Vertrag läuft sechs Monate, ohne eine Mindestabnahmemenge an Tests. Weitere Regionen sollen bald folgen, Apotheken können sich schon vormerken lassen. Apotheken, die nicht Mitglied des Zukunftspakts sind, können das Angebot drei Monate lang testen.

UPDATE 22.12.2020
Unabhängig vom Projekt "Zukunftspakt" bestätigt die ABDA, dass Apotheken Corona-Antigentests an Gesunden durchführen dürfen. „Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums und der für die Aufsicht zuständigen Landesministerien steht es jedem Apothekenleiter frei, Antigentests durchzuführen. Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht werden, wird aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten“, erklärte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Eine Verpflichtung, Tests anzubieten, gebe es nicht. Details sollen die Bundesländer entscheiden: „Die meisten Fragen dürften auf Länderebene geklärt werden. Die apothekerlichen Bundesorganisationen werden den Prozess aber unterstützen.“

Quelle: Pressemitteilung "Apotheken dürfen Corona-Antigentests durchführen" der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., 21. Dezember 2020 

Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin

Quelle: apotheke adhoc

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