Eine Frau hält mehrere eingeschweißte FFP2-Filtermasken in den Händen.
Filtermasken schützen nicht nur das Umfeld, sondern auch den Träger - deshalb sollen Risikopatienten sie kostenlos in Apotheken erhalten. © Evelien Doosje / iStock / Getty Images Plus

Apotheke | Risikogruppen

WIE SOLL DIE MASKENABGABE FUNKTIONIEREN?

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legte einen Verordnungsentwurf vor, der vorsieht, dass Risikopatienten Filtermasken aus den Apotheken beziehen dürfen. Schon jetzt stehen die Kunden Schlange, manche Apotheke möchte am liebsten das Telefon ausschalten. Dabei lässt das BMG viele Detailfragen offen. Was wissen wir?

Seite 1/1 4 Minuten

Seite 1/1 4 Minuten

Die Infektionszahlen werden vermutlich über die Feiertage weiter steigen, was vor allem für Risikopatienten Gefahr bedeutet. Daher sollen sie kostenlos Masken erhalten, die nicht nur andere schützen, sondern auch sie selbst – Filtermasken also. Der Referentenentwurf zur Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung) sieht vor, dass Apotheken diese Masken an die Berechtigten ausgeben. 400 Millionen Atemschutzmasken für über 27 Millionen Deutsche sollen über die HV-Tische gehen.

Drei Wellen
Die Ausgabe soll in drei Phasen erfolgen, damit der Bedarf immer gedeckt ist:

  • 15. bis 31. Dezember: drei Masken pro Person, kostenlos
  • 1. Januar bis 28. Februar: sechs Masken pro Person mit Berechtigungsschein, 2€ Zuzahlung
  • 16. Februar bis 15. April: sechs Masken pro Person mit Berechtigungsschein, 2€ Zuzahlung

Für die letzten beiden Stufen erhalten Betroffene per Post einen Berechtigungsschein von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Diesen druckt die Bundesdruckerei fälschungssicher. Die Apotheken behalten diese Bescheinigung nach der Abgabe ein, stempeln sie ab und unterschreiben sie.

Für die Welle ab dem 15. Dezember gibt es jedoch noch keine solche Regelung. Hier muss das Apothekenpersonal feststellen, ob Anspruch auf eine Maske besteht – Kunden sollen beispielsweise ihren Personalausweis vorlegen, um ihr Alter nachzuweisen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält diese Idee für realistisch: „Apotheken kennen in den allermeisten Fällen ihre Kunden beziehungsweise die chronisch Kranken und können die Masken zur Verfügung stellen.“ Auch die Dokumentation ist noch nicht geregelt.

Wer bekommt die Masken?
Personen, die gesetzlich versichert sind, und Nicht-Versicherte haben einen Anspruch auf die Masken. Sie müssen ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Und sie müssen einer Risikogruppe für einen schweren oder tödlichen COVID-19-Verlauf angehören. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Liste von Indikationen erstellt:

  • Alter über 60 Jahre 
  • Lungenerkrankungen wie Asthma
  • Herzinsuffizienz
  • Niereninsuffizienz
  • Typ-2-Diabetes 
  • Zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Organ- oder Stammzelltransplantationen
  • Risikoschwangerschaften

Welche Masken dürfen Sie abgeben?
Partikelfilternde Halbmasken sind vorgesehen. Sie dürfen aus verschiedenen Ländern stammen, müssen aber eine gültige Kennzeichnung tragen. Darunter fallen:

  • FFP2-Masken mit CE-Kennzeichen und nachfolgender vierstelliger Prüfnummer der notifizierten Stelle
  • US-amerikanische / kanadische N95-Masken, Kennzeichnung NIOSH-42CFR84
  • Corona-Pandemie-Atemschutzmasken, z.B. chinesische KN95-Masken (aber nur mit Bescheinigung der Marktüberwachungsbehörde nach §9 Abs. 3 MedBVSV)
  • Australische / neuseeländische P2-Masken, Kennzeichnung AS/NZS 1716-2012 • Japanische DS2-Masken, Kennzeichnung JMHLW-Notification 214, 2018

Das passt zum Thema:
Impfstoffe aufbereiten: Was heißt das?
Corona-Schnelltest bald doch für Laien in der Apotheke?
Eigenherstellung von Desinfektionsmittel in der Apotheke

Woher sollen die Masken kommen?
Spahn hält den Apotheken-Großhandel für „bestens geeignet für diese Größenordnung“. Auch Direktbestellungen seien denkbar. Die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH bietet ebenfalls Masken zum Verkauf an.

 …und die Vergütung?
Das Bundesamt für Soziale Sicherung stellt dem Nacht- und Notdienstfonds für die erste Phase im Dezember 491,4 Millionen Euro zur Verfügung. Davon gehen Verwaltungskosten ab, der Rest geht als Pauschale an die Apotheken. Die Höhe der Pauschale richtet sich nicht danach, wie viele Masken abgegeben wurden, sondern wie viele Rezeptarzneimittel die Apotheke im dritten Quartal 2020 belieferte.

Für die zweite und dritte Phase sind je Apotheke sechs Euro je Schutzmaske, inklusive Umsatzsteuer, vorgesehen. Davon leisten die Kunden pro Sechserpack zwei Euro Eigenanteil. Apotheken müssen ab Januar eine monatliche Aufstellung an ihr Rechenzentrum schicken, wie viele Masken sie abgegeben haben. Diese Unterlagen sowie die Bescheinigungen der Kunden müssen bis zum 31. Dezember 2024 aufbewahrt werden.

UPDATE, Stand 05.01.2021
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. bewertet die Maskenabgabe im Dezember als gelungen. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor:

"Ab dem 15. Dezember konnten sich Risikopatienten je drei Schutzmasken auf Kosten des Bundes in den Apotheken abholen. Die vorläufige Bilanz für diese erste Phase der Verteilaktion fällt positiv aus. „Die Aktion hat funktioniert, obwohl die Apotheken praktisch keine Vorbereitungszeit hatten und der Run auf die Masken groß war. Bereits in den ersten sieben Tagen der auf drei Wochen angelegten Verteilaktion wurden rund 84 Prozent aller Nachfragenden versorgt. Das zeigt, wie leistungsfähig und flexibel das System der Vor-Ort-Apotheken ist“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Einschätzung basiert auf einer Umfrage, die im Auftrag der ABDA unter 350 Apothekeninhaber*innen für den Zeitraum 15. bis 22. Dezember 2020 durchgeführt wurde.

Über drei Viertel der teilnehmenden Apothekeninhaber*innen gaben an, in der ersten Woche bereits mehr als 2500 kostenlose Schutzmasken an Berechtigte verteilt zu haben. Zwei Drittel der Befragten beurteilte die Liefersituation für Schutzmasken als gut bis sehr gut.

Overwiening: „Die Maskenverteilung neben dem Tagesgeschäft zu stemmen, war für die Kolleginnen und Kollegen ein großer Kraftakt.“ Rund 48 Prozent der Befragten gaben an, dafür zusätzliche räumliche Vorkehrungen getroffen und zum Beispiel zusätzliche Arbeitsplätze eingerichtet zu haben. Drei von zehn Apotheken haben zusätzliches Personal beschäftigt.

An Neujahr hat die zweite Phase der Verteilaktion begonnen, bei der die Anspruchsberechtigten von ihrer Krankenkasse Coupons für die Abholung weiterer Schutzmasken in der Apotheke bekommen. Neun von zehn Apothekeninhaber*innen fühlen sich auch dafür gut gerüstet und gehen davon aus, dass sie die Nachfrage bedienen können. Zwei Drittel der Befragten wollen Anspruchsberechtigte auch per Botendienst mit Masken versorgen."

Quelle: Pressemitteilung "Verteilung von kostenlosen Schutzmasken: Positive Bilanz für die erste Phase", ABDA, 5. Januar 2021

Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin

Quelle: Pharmazeutische Zeitung 

×