Jemand sprüht sich Desinfektionsmittel in die Hand.
Mit den verschiedenen Arten von Desinfektionsmitteln sind Ihre Kunden oft nicht vertraut. Hier ist Ihre Beratung gefragt. © serezniy / iStock / Getty Images Plus

Reiseapotheke| Desinfektionsmittel

HYGIENEGEL: DIE RICHTIGE EMPFEHLUNG LIEGT IN IHREN HÄNDEN

Unterwegs haben Pendler und Urlauber oft keine Gelegenheit, sich die Hände zu waschen. Gut, wenn man dann ein geeignetes Mittel zur Händedesinfektion griffbereit hat. Bei der Produktauswahl und Beratung gibt es einiges zu beachten.

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Ein kleines Fläschchen mit Desinfektionslösung oder –gel findet sich heute in vielen Handtaschen, wahlweise auch im Handschuhfach des Autos. Für die Reiseapotheke sind die Produkte besonders gefragt. Nicht jedes freiverkäufliche Desinfektionsmittel ist jedoch geeignet, um vor SARS-CoV-2 zu schützen. Im Beratungsgespräch können Sie Ihren Kunden zum einen die richtige Anwendung erklären, zum anderen auch Qualitätsunterschiede verdeutlichen – denn gerade die Produkte aus Drogerien und Supermärkten wirken oft nicht ausreichend gegen das Coronavirus.

Das richtige Handdesinfektionsmittel erkenne man am Geruch, informiert die Apothekerkammer Niedersachsen. Sie riechen deutlich nach Isopropanol oder Ethanol, ihren Hauptinhaltsstoffen. Diese Alkohole hinterlassen außerdem durch die Verdunstung ein kühles Gefühl auf der Haut. Bleiben die Hände nach dem Einreiben jedoch nass, ist Vorsicht geboten. Die Kammer mahnt außerdem an: „Verbreitet ein Präparat einen Chlorgeruch, darf es nicht für die Hände eingesetzt werden. Möglicherweise enthält es Natriumhypochlorit und kann somit die Haut reizen.“

Verbreitet ein Präparat einen Chlorgeruch, darf es nicht für die Hände eingesetzt werden.

Unter den Produkten, die außerhalb der Apotheke vertrieben werden, finden sich auch einige Hygiene-Gele, die als „bakterizid“ oder „antibakteriell“ gekennzeichnet sind. Diese schützen lediglich vor Bakterien, nicht vor dem Coronavirus. Verbraucher können den Unterschied oft nicht einschätzen. Unnötig gegen SARS-CoV-2 ist hingegen ein viruzides Desinfektionsmittel, wie man es gegen Noroviren einsetzt. Da es sich bei Corona um ein behülltes Virus handelt, ist eine Einstufung als „begrenzt viruzid“ völlig ausreichend.

Sprays, die sowohl zur Oberflächen- als auch zur Hautdesinfektion gedacht sind, sollte man kritisch betrachten. Sie können schleimhautreizende Bestandteile enthalten, die beim Versprühen in die Atemwege gelangen. »Eine sogenannte Scheuer-Wischdesinfektion mit Tuch und Desinfektionsmittel oder mit bereits getränkten Tüchern ist zum einen verträglicher und zum anderen laut RKI wirksamer als eine Sprühdesinfektion«, rät die Kammer.

Auf Nummer Sicher gehen Ihre Kunden mit den WHO-konformen Desinfektionslösungen, die die Apotheken im Rahmen der Pandemie selbst herstellen durften. Die Apothekerkammer Niedersachsen hofft auf eine Verlängerung der Ausnahmeregelung von der Biozidverordnung. Andernfalls läuft die Genehmigung für Flächendesinfektionsmittel Ende September aus, für Händedesinfektionsmittel am 7. Oktober.

Gesa Van Hecke,
PTA und Redaktionsvolontärin

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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