Enghalsglas mit CBD-Öl
CBD ist einer der Hauptinhaltsstoffe der Cannabispflanze. © Tinnakorn Jorruang / iStock / Getty Images Plus

Cannabis | Apotheker-Stellungnahme

CBD-ÖL SOLL REZEPTPFLICHTIG WERDEN

Cannabidiol (CBD) hat hohes Potenzial in der Medizin. Doch leider treten auf dem Markt neben qualitativ hochwertigen Ölen auch minderwertige Produkte auf. Der Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken (VCA) hat deswegen eine Stellungnahme zur rechtlichen Einordnung von CBD abgegeben.

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Der Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken (VCA) kritisiert das Durcheinander auf dem Markt und spricht sich für eine klare Einstufung von CBD als rezeptpflichtige Substanz aus. Denn seit einiger Zeit wird das Öl der Cannabis-Pflanze immer beliebter und auch das Angebot wächst. Produkte mit CBD werden im Supermarkt, in der Drogerie und auch im Internet verkauft. Das Problem hierbei ist, dass sich neben einigen hochwertigen Produkten auch Produkte zweifelhafter Qualität befinden.

„Eine nicht standardisierte und im Dickicht der Nahrungsergänzungsmittel auftretende Verbreitung von CBD-Produkten, die, ohne auf Hersteller eingehen zu wollen, mitunter eine äußerst schlechte Qualität aufweisen, könnte mit der Zeit ein negatives Feedback und damit auch eine unter Umständen negative Bewertung seitens der Behörden und Krankenkassen zur Folge haben“, so der VCA.

In der Stellungnahme vom 26. August heißt es: „CBD ist mehr als nur eine Hoffnung für Patienten und hat mit seiner noch wenig erforschten, aber sehr guten pharmakologischen Wirkung die Chance verdient, als wirksames Arzneimittel wahrgenommen zu werden.“

CBD kann spezielle Rezeptoren des körpereigenen Endocannabinoidsystems aktivieren. Obwohl der Wirkstoff noch kaum erforscht ist, zeichnet sich dennoch das hohe Potenzial in der Medizin ab. Aus diesem Grund muss laut den VCA Cannabidiol als Arzneimittelwirkstoff eingestuft und so behandelt werden. Dies unterstreiche auch die Zulassung des CBD-haltigen Fertigarzneimittels Epidyolex in der EU und den USA. Seit 2019 ist es zur Behandlung von Kindern mit bestimmten Epilepsie-Formen zugelassen. Das Präparat eigne sich allerdings nur für fünf Prozent der von Epilepsie betroffenen Kinder.

Im Januar 2019 stufte die EU-Kommission CBD als „neuartiges Lebensmittel“ (Novel Food) ein. Seitdem müssen alle CBD-haltigen Produkte ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Im Juli 2020 legte die EU-Kommission offene Anträge CBD-haltiger Produkte jedoch auf Eis. CBD könnte nun möglicherweise als Betäubungsmittel eingestuft werden.

„Bei diesem jungen und explosionsartig wachsenden Markt wurde jedoch zunächst von den Aufsichtsbehörden übersehen, dass vor dem Inverkehrbringen dieser Produkte erst ein Antrag gemäß der Novel-Food-Verordnung gestellt werden muss, der ein langwieriges Prüfverfahren mit sich bringt“, betont der Verband und kritisiert die mangelhafte Qualität vieler CBD-Produkte.

CBD müsse in entsprechender Qualität standardisiert werden und mit begleitenden Studien in die Hände der Medizin und Pharmazie gelegt werden, betont der Verband. Dieser fordert für das wirksame Arzneimittel eine Rezeptpflicht, spricht sich aber gegen eine Einstufung als Betäubungsmittel (BtM) aus. Denn im Gegensatz zu Tetrahydrocannabinol (THC) zeige es keine psychotrope Wirkung und es bestehe keine Abhängigkeitsgefahr.

Der VCA folgert: „Eine Einordnung von CBD als standardisierte verschreibungspflichtige Substanz, ob als Rezeptur oder als Fertigarzneimittel wie Epidyolex, ergänzt durch die Erstattungsfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung reicht in den Augen des VCA vollkommen aus, um CBD die Möglichkeit zu geben, sich da zu entfalten, wo es auch wirklich ankommen muss: beim erkrankten Menschen, der Hilfe braucht.“
Die Abgabe sollte nur über pharmazeutisches Personal in der Apotheke nach einer entsprechenden Beratung erfolgen.

Sabrina Peeters,
Redaktionsvolontärin

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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