Ein Antigentest auf hellem Untergrund.
In Zukunft werden Antigentest immer häufiger angeboten und durchgeführt. © Ilze Kalve / iSTock / Getty Images Plus

Apotheken | BMG

40 CENT FIXHONORAR FÜR APOTHEKER

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) möchte feste Preiszuschläge im Großhandel und in den Apotheken für die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests einführen. Laut einer Verordnung sollen Apotheker und Grossisten pro abgegebenem Test 40 Cent Fixhonorar berechnen dürfen.

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Antigentests sind zwar weniger empfindlich, sie liefern aber viel schnellere Ergebnisse als PCR-Tests. Außerdem sind die Labore, die die massenhaft eingesendeten PCR-Tests auswerten müssen, inzwischen überlastet. Besonders bei Massentests in Pflegeheimen und Krankenhäusern spielen in der neuen Teststrategie des BMG daher Antigentests eine wichtige Rolle.

Leider gibt es noch Hürden in Deutschland, wenn es um die Abgabe und Durchführung dieser Tests geht. So sieht beispielsweise die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) derzeit vor, dass Apotheker Tests für meldepflichtige Krankheiten (wie das Coronavirus) nur an Kliniken, Ärzte und Heime abgeben dürfen.

Ein weiteres Problem sind die unterschiedlichen Preise: Während das BMG in einer Verordnung geregelt hatte, dass die Kliniken und Heime pro Test sieben Euro erstattet bekommen, wenn sie diese über Apotheken oder den Großhandel beziehen, sind die im Markt erhobenen Preise höher. Laut BMG entstehen die höheren Preise „bei der Abgabe von PoC-Antigentests durch die auf dem Vertriebsweg erhobenen Zuschläge auf den Abgabepreis des Herstellers.“

Mithilfe einer neuen Verordnung will das BMG die Zuschläge der Apotheker und Großhändler auf 40 Cent pro Test fixieren. Die Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Verkündung in Kraft, sie muss nicht mehr durch den Bundestag oder Bundesrat bestätigt werden.

Sabrina Peeters,
Redaktionsvolontärin

Quelle: pharmazeutische Zeitung

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