Medizinisches Cannabis kann auf Rezept abgegeben werden. Doch wie erkennt man eine Verwendung jenseits der Verordnung? © Yarygin/ iStock / Getty Images Plus

Neuer Leitfaden | THC

WIE ERKENNT MAN CANNABIS-MISSBRAUCH IN DER APOTHEKE?

Jede freigegebene Arzneidroge birgt auch immer die Gefahr des Missbrauchs in sich. So auch bei medizinischem Cannabis. Aktuell gibt die Arzneimittelkommission der Deutsche Apotheker (AMK) einen Leitfaden heraus, wie sich ein potenzieller Missbrauch Cannabis-haltiger Arzneimittel erkennen lässt.

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Auf dem Markt und verfügbar sind zurzeit die Präparate Sativex®, Canemes® und Epidyolex®; außerdem Zubereitungen mit Dronabinol, Nabilon, Cannabisblüten und Cannabisextrakten. Bisher wurden der AMK noch keine Missbrauchs-Verdachtsfälle gemeldet, doch es wird darauf hingewiesen, dass PTA und Apotheker einem erkennbaren Missbrauch in geeigneter Weise entgegentreten müssen. Geeignet heißt: Vorwürfe, Drohungen oder gar Moralisieren sollten vermieden werden. „Nicht immer werden Apotheker und PTA einen Zugang zu dem betreffenden Menschen finden, dennoch sollte ein Informations- und Beratungsangebot unterbreitet werden“, schreibt die Kommission.

Grundsätzlich erfolge der Missbrauch absichtlich, also außerhalb der Zulassung, und betrifft auch die Anwendung für den so genannten Freizeitgebrauch, heißt es in der Mitteilung. Wer die Blüten oder Zubereitungen also eher zum Herstellen von Rauschzuständen benutzen möchte, den erkennt man laut AMK an folgenden Hinweisen:

  • Verordnungen sind gefälscht oder manipuliert.
  • Der Patient versucht, die Rezepturzubereitung zu beeinflussen: Zum Beispiel möchte er, dass die Cannabisblüten unverarbeitet abgegeben werden.
  • Eine zweifelhafte Gebrauchsanweisung oder eine erkennbar mangelnde Dosierungsgenauigkeit bei der nicht zerkleinerten Droge weist auf eine nicht medizinische Nutzung hin.
  • Im Rahmen der BtM-Dokumentation ist zu erkennen, dass die Verordnung von mehreren wohnortfernen Ärzten erfolgte.
  • Die Beschaffung aus einer wohnortfernen Apotheke.
  • Der Kunde reklamiert (oder manipuliert gar) bereits abgegebenes Cannabis – wegen angeblicher Minderbefüllung oder Wirkungslosigkeit oder auch mangelnder Qualität.
  • Der Kunde kennt sich etwas zu gut aus: Er beharrt strikt auf einer THC-reichen oder bestimmten Cannabis-Sorte.

Anzeichen für einen Missbrauch können gegebenenfalls auch aus der Abverkaufshistorie oder der Btm-Dokumentation erhärtet oder widerlegt werden. Für das nachfolgende Gespräch sind folgende Fragen hilfreich:

  • Aus welchem Grund wird das Arzneimittel angewendet?
  • Seit wann wird es eingenommen?
  • Musste in der Vergangenheit die Dosierung erhöht werden?
  • Wurde das Arzneimittel schon einmal bewusst abgesetzt und was ist danach passiert?

Einen Leitfaden zum Thema Arzneimittelmissbrauch allgemein hat die Bundesapothekerkammer herausgegeben.

Alexandra Regner,
PTA und Journalistin

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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