© Thomas Reimer - Fotolia.com

Recht | Bundessozialgericht (BSG) | Regress

URTEIL: ÄRZTIN MUSS APOTHEKE UMGEHEN

Auch Ärzten drohen mitunter hohe Regresse, wenn sie das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht beachten. Laut BSG-Urteil müssen sie bestimmte Produkte direkt beim Hersteller bestellen, wenn dies wirtschaftlicher ist.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke adhoc

×