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Rabattarzneimittel | Ruhende Zulassungen

SO KÖNNEN REZEPTE BELIEFERT WERDEN

Der Deutscher Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sich darüber verständigt, wie Apotheker mit Rezepten über Rabattarzneimittel verfahren sollen, deren Zulassung derzeit ruht.

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 Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pharmazeutische Zeitung

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