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Arzneimittel-Großhandel | Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV)

RETOUREN NUR NOCH MIT LIEFERSCHEIN?

Derzeit müssen Apotheker lediglich den Bezug vom Großhandel bestätigen – künftig müssen sie womöglich auch nachweisen, dass eine Packung von genau dem Lieferanten stammt, an den sie sie zurückschicken wollen.

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