ApBetrO

PFLICHT FÜR BESTIMMTE GERÄTE SOLL WEGFALLEN

Nach den Eckpunkten zur neuen Apotheken­betriebsordnung (ApBetrO) soll es demnächst keine verbindlichen Listen mehr geben, welche Geräte, Reagenzien und Literatur vor Ort sein müssen.

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Die Begründung unter dem Punkt «Bürokratieabbau und Erleichterungen» lautet, dass die derzeit vorgeschriebenen rund 60 Laborgeräte und circa 260 Reagenzien «wenig oder gar nicht mehr eingesetzt werden, aber einen nicht unerheblichen Kostenfaktor ausmachen».

Das heißt nicht, dass die Prüfung von Fertigarzneimitteln und Ausgangsstoffen für Rezeptur und Herstellung entfällt. Die Apothekenleitung soll nach Vorstellung des Bundesministeriums für Gesundheit nur selbst entscheiden können, welche «modernen und an den Stand von Wissenschaft und Technik angepassten Prüfgeräte» sie anschaffen will. In puncto Literatur sollen die Mitarbeiter auch weiterhin Zugriff auf «moderne und im Einzelfall aktuellere Medien» haben.

Nicht gestrichen, aber zumindest reduziert werden soll auch die Liste der vorrätig zu haltenden Notfallmedikamente. Bestimmte Arzneimittel der aktuellen Liste hätten in den Apotheken praktisch keine Bedeutung mehr. Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de

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