NUTZENBEWERTUNG: DETAILS STEHEN FEST

Der Weg für die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel ist frei. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken verabschiedete die einzelnen Verfahrensschritte für den neuen Prüfprozess.

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Eingeführt wurde er mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Reform des Pharmamarkts. Erkennt das Spitzengremium im Gesundheitswesen einen Zusatznutzen im Vergleich zu älteren Mitteln an, verhandelt der Kassenverband mit dem Hersteller über Abschläge vom Preis, je nach Umfang des Mehrwerts. Rund zwei Milliarden Euro sollen durch die Bewertungen pro Jahr gespart werden. Das Bundesgesundheitsministerium muss der nun beschlossenen Verfahrensordnung aber erst noch zustimmen. Zwei Mittel seien bereits für das neue Verfahren angemeldet, teilte Hess mit. «Wir rechnen Ende des Jahres mit dem ersten Beschluss.»

«Jetzt folgt vielleicht endlich mal das Prinzip, dass das Geld der Leistung folgt», sagte der Kassenvertreter in dem Gremium, Wolfgang Kaesbach. Derzeit wird aus Kassensicht viel Geld für zweifelhafte Mittel ausgegeben. Ausschuss-Chef Rainer Hess sieht dennoch mögliche Konflikte programmiert, da die Studien der Hersteller zu den einzelnen Mitteln zum Zeitpunkt der Zulassung oft nur ungenügend seien. Andere Informationen haben die unabhängigen Experten für ihre Bewertung nicht. Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de

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