Ein Schreibtisch, auf dem eine gelbe Mappe mit der Aufschrift Emergency Plan liegt
Einen Plan für den Notfall zu haben, ist nie schlecht. © designer491 / iStock / Getty Images Plus

Pandemie | Checkliste

NOTFALLPLAN FÜR APOTHEKEN IST ANGEPASST WORDEN

Es gibt schon länger eine Pandemie-Checkliste für öffentliche Apotheken, erstellt von der Arbeitsgemeinschaft Katastrophenpharmazie (AG Katpharm). Diese wurde jetzt aktualisiert und zusätzlich eine Liste für Krankenhausapotheken erstellt.

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Anfang März kam er heraus, der Notfallplan für Apotheken in Zeiten von Corona. Der sechsseitige Plan listete zahlreiche Anwendungsempfehlungen auf, die von „Legen Sie Listen mit Adressen und Telefonnummern von Ihrem Personal an“ bis „Legen Sie eine Bereichstrennung von Backoffice, Frontoffice und Aufenthaltsräumen fest“ reichte.

Seitdem hat sich eine Menge geändert. Auch durch die Anregung der Kollegen, die in der Checkliste ausdrücklich dazu ermuntert werden, ihre Erfahrungen an die Autoren weiterzugeben. Desinfektionsmittel dürfen jetzt selbst hergestellt werden, manche Medikamente sollen kontingentiert werden, und auch der Mund-Nasen-Schutz unterliegt jetzt einer anderen Bewertung. Krankenhausapotheken haben wieder andere Rahmenbedingungen; auch hier wurde ein eigener Plan erstellt.

Wichtig findet die AG Katpharm, dass einige Landesapothekerkammern mittlerweile auf Nachfrage bei den Landesregierungen die offizielle Ansage erhalten haben, dass Apotheken zur kritischen Infrastruktur gehören. „Diese längst überfällige Bewertung seitens der Behörden erleichtert insbesondere dem Personal die Zugänglichkeit zum Arbeitsplatz, sollte es zu weiteren Maßnahmen im Sinne einer Ausgangssperre kommen“, meint die AG. Einige Kammern bieten Muster für Passierscheine auf ihren Homepages an.

Die AG äußert sich auch zu den Fällen behördlicher Schließungen von Apotheken. Das sei ein Dilemma, da natürlich die Patienten im Falle einer plötzlichen Schließung nicht mehr versorgt werden könnten – die AG empfiehlt, die Patienten sehr schnell vor der Schließung zu informieren, wenn diese noch Medikamente abzuholen hätten. Generell sollten Patienten für eingelöste, aber noch nicht belieferte Rezepte einen Nachweis-Bon erhalten (die bunten Abreißblöcke mit Nummern reichten dafür nicht), um gegebenenfalls die Neuverordnung durch einen Arzt zu erleichtern, falls eine Abholung vor Schließung nicht mehr möglich ist.

Grundsätzlich gilt die Empfehlung, die Mitarbeiter in rotierende Teams zu teilen. Da sich das manchmal nur schwer umsetzen lässt, empfiehlt die AG zumindest, dass alle Mitarbeiter durchgehend einen Mundschutz tragen. Die aktualisierte Liste finden Sie hier zum Download.

Alexandra Regner,
PTA und Journalistin

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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