© ABDA

Retax | Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)

NEUE RETAXFALLE: BETRIEBSSTÄTTENNUMMER

Die neuen Pflichtangaben auf dem Arztstempel und widersprüchliche Angaben dazu machen den Apotheken weiter zu schaffen. Einige Kassen gehen sogar davon aus, dass die Betriebsstättennummer (BSNR) im Stempel enthalten sein muss.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke adhoc

×