Arzneimittelkosten/AMNOG

NEUE PREISE FÜR APOTHEKEN

In wenigen Wochen verhandeln Pharmaunternehmen und Kassen erstmals über Preise für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen.

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 Entsprechend AMNOG gibt es am Ende keinen neuen Preis in der Taxe, sondern einen Abschlag, der in der Lieferkette durchgereicht wird. In der Apotheken-EDV wird zusätzlich zum Apothekenverkaufspreis künftig ein Apothekenabrechnungspreis (AAP) hinterlegt.

Sobald der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) einen Zusatznutzen feststellt, müssen sich Industrie und Kassen innerhalb von sechs Monaten auf einen Preis einigen. Dieser gilt rückwirkend ab dem 13. Monat nach Inverkehrbringen des Arzneimittels – im ersten Jahr darf der Hersteller den Preis noch selbst festsetzen.

Am AVP ändert sich auch danach nichts: Der Betrag, den Anbieter und GKV-Spitzenverband vereinbaren, wird als Rabatt auf den Herstellerabgabepreis (HAP) vereinbart. Dem Pharmaunternehmen steht es sogar frei, den Preis im Nachhinein zu erhöhen oder abzusenken. In diesem Fall wird der vereinbarte Abschlag angepasst, so dass die Kassen de facto dasselbe zahlen.

Theoretisch hätte der Abschlag analog zum Herstellerrabatt über die Rechenzentren beziehungsweise über die PKV-Abrechnungsstelle Zesar eingezogen werden können. Weil der neue Preis aber direkt für Privatversicherte und Selbstzahler gelten soll, muss er in der Software separat ausgewiesen werden. Für die Apotheken ist damit zumindest das Inkasso-Risiko deutlich reduziert.

Die Hersteller hätten sich dagegen gewünscht, dass der Erstattungsbetrag geheim bleibt: Denn bei den Preisverhandlungen werden auch EU-Referenzpreise berücksichtigt; die Industrie fürchtet einen Kellertreppeneffekt. Doch der Gesetzestext ist eindeutig: „Der pharmazeutische Unternehmer gewährt den Rabatt bei der Abgabe des Arzneimittels. Der Großhandel gewährt den Rabatt bei Abgabe an die Apotheken. Die Apotheken gewähren den Krankenkassen den Rabatt bei der Abrechnung.“

Damit hätten eigentlich auch einfach die Listenpreise angepasst werden können. Stattdessen muss nun der Abschlag bei HAP, Apothekeneinkaufspreis (AEP) und AVP berücksichtigt werden. Zusätzlich kompliziert wird es, weil auch der Herstellerrabatt von derzeit 16 Prozent eingepreist und entsprechend abgelöst werden kann.

Die EDV-Anbieter müssen jetzt erst einmal Platz für die neuen Daten schaffen, vor allem für den AAP. Bereits seit Mitte April gibt es eine entsprechende Preisinformationen in der IFA-Datenbank. Welche Bezeichnung die Spalte am Ende trägt, ist noch offen: In diesen Tagen verhandeln die Vertragspartner über die Details der technische Umsetzung. Quelle: apotheke-adhoc.de

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