Eine junge, weiße Frau in rosa Bluse wird von einer jungen, schwarzen Ärztin im Kittel auf die Blutabnahme vorbereitet. © undefined undefined / iStock / Getty Images Plus
Bereits im Rahmen der ersten Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft wird Blut entnommen und getestet. Außerdem werden Blutgruppe und Rhesus-Faktor bestimmt.

Mutterschaftsvorsorge

SCHWANGERSCHAFTSSCREENING

Neun Monate lang stehen für Schwangere beim Gynäkologen in regelmäßigen Abständen eine ganze Reihe von Untersuchungen an, um den Verlauf der Schwangerschaft zu überwachen. Was gehört dazu?

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Die Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, auf die eine Schwangere im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge Anspruch hat, sind in den Mutterschafts-Richtlinien geregelt. Sie sollen mögliche Gefahren für die Gesundheit von Mutter oder Kind möglichst frühzeitig erkennen, damit sie gegebenenfalls schnell behandelt werden können. 

Einige der Untersuchungen erfolgen in regelmäßigen Abständen (z. B. Hämoglobinbestimmung, Blutdruckmessung, Gewichtskontrolle), andere wenige Male (z. B. Ultraschallscreening) oder nur einmalig (z. B. HIV-Test, Lues-Such-Reaktion, Hepatitis B-Nachweis). Im Folgenden werden ausgewählte Screenings der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen vorgestellt.

Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesus-Faktors

Gleich zu Beginn der Schwangerschaft erfolgt die Bestimmung der Blutgruppe (A, B, AB oder 0) und des Rhesus-Faktors (Rh-positiv/Rh(D)+ oder Rh-negativ/Rh(D)-). Ist die Mutter Rh-negativ und ihr Kind Rh-positiv, kann die Mutter durch Kontakt mit kindlichem Blut – spätestens bei der Geburt – Antikörper gegen den fremden Rhesus-Faktor bilden. 

Bei nachfolgenden Schwangerschaften können diese dann bei einem Rh-positiven Ungeborenen lebensbedrohliche hämolytische Komplikationen verursachen. Um dem vorzubeugen, erhalten Rh-negative Schwangere mit einem Rh-positiven Kind nach einem zweiten Antikörper-Suchtest, der zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche (SSW) erfolgt, in der 28. bis 30. SSW prophylaktisch Anti-D-Immunglobuline gespritzt.

HIV-Test

Zudem wird der Schwangeren bei der Erstuntersuchung ein HIV-Test empfohlen. Die Schwangere muss ihr Blut aber nicht auf das Human Immunodeficiency Virus (HIV) untersuchen lassen. Sie hat das Recht, den Test abzulehnen, ist es aber ratsam, ihn durchzuführen.

Das HI-Virus kann nämlich während der Schwangerschaft, unter der Geburt oder beim Stillen von der erkrankten Mutter an ihr Kind weitergegeben werden.

Wird eine HIV-Infektion der Mutter frühzeitig festgestellt, lässt sich die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung auf das Ungeborene durch eine wirksame Therapie auf unter ein Prozent senken. Bei einer erfolgreichen Behandlung während der Schwangerschaft kann dann sogar eine normale Geburt erfolgen. Stillen ist bei HIV-Infektion der Mutter allerdings nicht möglich, da die Milch das Virus enthalten kann und die HIV-Medikamente in die Muttermilch übergehen.

Röteln-Antikörpertest

Eine Röteln-Infektion während der Schwangerschaft kann beim ungeborenen Kind schwere Missbildungen auslösen (Röteln-Embryopathie). Daher wird bei allen Schwangeren, die keine ausreichende Röteln-Immunität nachweisen können (z. B. Dokumentation einer zweimaligen Röteln-Impfung), zu Beginn der Schwangerschaft ein Test auf Röteln-Antikörper durchgeführt. 

Fällt der Bluttest negativ aus, verfügt die Mutter über keinen Immunschutz gegen das Röteln-Virus. Dann müssen die Schwangeren den Kontakt zu Röteln-Erkrankten unbedingt meiden. Bei den Familienmitgliedern sollte der Impfschutz komplettiert werden. Die Schwangere selber kann nicht geimpft werden, da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt. Sie sollte fehlende Impfungen nach der Schwangerschaft vorzugsweise noch im Wochenbett ergänzen.

Lues-Such-Reaktion

Schwangere werden im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge frühzeitig auf die sexuell übertragbare Erkrankung Syphilis (Lues) getestet, da eine Weitergabe des Bakteriums Treponema pallidum von der infizierten Mutter auf ihr Kind während der Schwangerschaft und unter der Geburt möglich ist. Folge sind Fehl- und Totgeburten sowie schwere Schädigungen des Kindes. 

Bei positiver Blutprobe wird die Erkrankung noch während der Schwangerschaft mit Penicillin G i. v. antibiotisch behandelt.

Chlamydientest

Zudem soll jede Schwangere auf Chlamydien getestet werden. Eine Infektion mit Chlamydia trachomatis ist weltweit die häufigste bakterielle sexuell übertragene Erkrankung. Sie kommt vor allem bei jüngeren Frauen vor, wird aber nicht immer bemerkt. 

Sind Schwangere mit dem Bakterium infiziert, gibt es Hinweise für ein erhöhtes Risiko von Frühgeburten, vorzeitigem Blasensprung, kindlichem Untergewicht und anderen Schwangerschaftskomplikationen. 

Weiteres Risiko sind Chlamydien-Infektionen beim Neugeborenen, wenn eine infizierte Mutter die Bakterien unter der Geburt bei der Passage durch den Geburtskanal auf ihr Kind überträgt. Meist manifestieren sie sich als Bindehautentzündung (Konjunktivitis), die unbehandelt zur Erblindung führen kann. Es können auch Mittelohrentzündungen (Otitis media) und bei Aspiration von infiziertem Vaginalsekret Lungenentzündungen (atypische Pneumonien) auftreten. 

Bei bestehender Chlamydien-Infektion während der Schwangerschaft erfolgt eine Antibiose mit Amoxicillin, Erythromycin, Clindamycin oder Azithromycin.

Test auf Schwangerschafts-Diabetes

Damit Diabetes mellitus in der Schwangerschaft (Gestationsdiabetes) rechtzeitig entdeckt wird, ist für jede Schwangere ein Screeningverfahren vorgesehen. Schwangere mit einem erhöhten Diabetes-Risiko (z. B. BMI über 30, Bluthochdruck, positive Familienanamnese) werden bereits in der Frühschwangerschaft vor der 24. SSW einer Blutzuckeruntersuchung unterzogen. Alle anderen machen zwischen der 24. und der 28. SSW einen Test auf erhöhte Blutglucosewerte

Zunächst erfolgt ein Vortest, der vereinfachte 50-g-Test, bei dem die Schwangere nicht nüchtern sein muss. Die Testung kann unabhängig von der Tageszeit und der Nahrungsaufnahme stattfinden. 

50-g-Test

Hierfür trinkt die Schwangere ein Glas mit 200 Milliliter (ml) Wasser, in dem 50 Gramm (g) Glucose aufgelöst sind. Eine Stunde danach wird der Blutzuckerwert bestimmt. Bei Messung eines Blutglucose-Wertes über 135 Milligramm pro Deziliter (mg/dl) oder 7,5 Millimol pro Liter (mmol/l), wird zwei bis drei Tage später ein oraler Glucosetoleranztest (oGTT) mit 75 g Glucose in 250 bis 300 ml Wasser nachgeschaltet, der als Goldstandard für die Diagnose gilt.

Der 75-g-oGTT erfolgt morgens nüchtern, nachdem die Schwangere mindestens acht Stunden nichts gegessen hat. Ein erster Wert wird bereits vor dem Trinken der Zuckerlösung gemessen (Nüchternwert), zwei weitere folgen ein und zwei Stunden nach der Glucosebelastung (Ein- und Zweistundenwert). 

Die Grenzwerte liegen bei 92 mg/dl (5,1 mmol/l) nüchtern, 180 mg/dl (10 mmol/l) nach einer Stunde und 153 mg/dl (8,5 mmol/l) nach zwei Stunden. Wird nur ein Grenzwert erreicht oder überschritten, geht man von einem Gestationsdiabetes aus, der eine Therapie erfordert. Reichen Lebensstiländerungen mit einer Ernährungsumstellung und vermehrter körperlicher Aktivität nicht aus, muss mit Insulin behandelt werden. Orale Antidiabetika sind für Schwangere nicht zugelassen.

Hepatitis-B-Nachweis

Ab der 32. SSW wird auf eine unbemerkte Hepatitis B-Infektion getestet. Hepatitis B ist eine sehr ansteckende Infektionskrankheit, die vor allem bei Kindern chronisch verlaufen kann. 

Stellt sich heraus, dass die Mutter mit dem Virus infiziert ist, wird ihr Neugeborenes sofort nach der Geburt geimpft. Dafür erhalten diese gleich innerhalb der ersten zwölf Stunden nach der Entbindung eine aktive und passive Hepatitis B-Impfung (Simultanimpfung). Die begonnene Grundimmunisierung wird dann einen Monat nach der ersten Impfung durch eine zweite Impfung und frühestens fünf Monate nach der zweiten Impfung durch eine dritte Impfung vervollständigt.

Sollte der Immunstatus der Mutter bezüglich einer Erkrankung mit Hepatitis B nicht bekannt sein, werden die Neugeborenen auch geimpft, aber nur mit dem aktiven Hepatitis B-Impfstoff. Die Gabe des Immunglobulins entfällt. 

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