© ferkelraggae - Fotolia.com

Recht | Gesundheitskarte

KLAGE GEGEN ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE ABGEWIESEN

BSG-Urteil: Die 2013 eingeführte elektronische Gesundheitskarte ist rechtmäßig. Weder Fotopflicht noch eingebauter Speicherchip verletzen die Patienten in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Seite 1/1 1 Minute

Seite 1/1 1 Minute

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Deutsches Ärzteblatt

×