Auszubildende Wissenschaftler experimentieren mit Flüssigkeiten.
Um den PTA-Beruf für sie attraktiver zu machen, müssen Auszubildende in NRW kein Schulgeld mehr zahlen. © Jun / iStock / Getty Images Plus

Bundesland | Änderungen

KEIN PTA-SCHULGELD IN NRW

Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen teilte mit, dass mit der Änderung der „Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe“ die Gebühren in fast allen Gesundheitsfachberufen entfallen. Damit schafft NRW das Schulgeld für PTA ab – und zwar rückwirkend zum 1. Januar.

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Laut Gesundheitsministerium gelten die Änderung für PTA und MTA genauso wie für die Ausbildungen in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie und Podologie. Ab dem 1. Januar 2020 übernimmt das Bundesland das an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld zu 100 Prozent. Dafür stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in diesem Jahr rund 43,2 Millionen Euro zur Verfügung, wovon 8400 Auszubildende profitieren.

„In einer alternden Gesellschaft werden wir mehr denn je auf eine gute Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen angewiesen sein. Damit sich genügend Menschen für diese Berufe entscheiden, müssen wir die Ausbildung deutlich attraktiver gestalten“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Außerdem werde so eine große Ungerechtigkeit beendet, da bei Ärzten und Apothekern das Studium durch den Staat finanziert wird.

„In den Gesundheitsfachberufen müssen die Menschen ihre Ausbildung vielfach aus eigener Tasche bezahlen. Damit ist in Nordrhein-Westfalen jetzt Schluss.“

Die Landesregierung will sich in Zukunft weiter für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen.

Sabrina Peeters,
Redaktionsvolontärin

Quelle: apotheke-adhoc

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