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Beipackzettel
Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, bei Einnahme eines Arzneimittels bestimmte Nebenwirkungen zu erleiden, muss im Beipackzettel angegeben sein. „Häufig“, „gelegentlich“ und „selten“ sind dabei fest definierte Häufigkeiten.
Seite 1/1 1 Minute 19. Oktober 2013
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pharmazeutische Zeitung