© Miqul - Fotolia.com
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Nachgefragt 06/13

GEWERKSCHAFTLICH ORGANISIEREN/NACH BABYPAUSE

Sollte man sich gewerkschaftlich organisieren?

Was kommt nach der Babypause?

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Wir haben Barbara Neusetzer und Bettina Schwarz (BVpta) für Sie gefragt. Die Berufsvertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich unter www.adexa-online.de  und www.bvpta.de .

Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende ADEXA 

Ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sinnvoll?
Als Mitglied Ihrer tarifschließenden Gewerkschaft – für die öffentlichen Apotheken also ADEXA – haben Sie Anspruch auf alle in den Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen wie Tarifgehalt, Sonderzahlung, Urlaubstage etc. – vorausgesetzt, Ihr/e Chef/in gehört zu den etwa 90 Prozent Arbeitgebern, die ihrerseits Mitglied ihres Tarifverbandes sind. Sie müssen also nicht alle Einzelheiten individuell mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln, sondern können sich im Arbeitvertrag auf die Geltung von Gehalts- und Rahmentarifvertrag beziehen. Selbst wenn etwas anderes vereinbart wäre, dürfte dies nicht zu Ihren Ungunsten sein.

Daneben bietet ADEXA ihren Mitgliedern einen beruflichen Rechtsschutz an. Mit unserer Mitgliederzeitschrift sowie dem Online-Mitgliederbereich haben Sie stets einen Informationsvorsprung. Eine erfolgreiche tarif- und berufspolitische Vertretung setzt voraus, dass sich möglichst viele Mitarbeiter gewerkschaftlich organisieren. Die starke Solidargemeinschaft ist gerade in schwierigen Zeiten unverzichtbar, um die Interessen der Apothekenangestellten gegenüber Arbeitgebern und Politik zu wahren.

Bettina Schwarz, BVpta Geschäftsführerin

Wie einfach ist der Wiedereinstieg nach der Babypause?
Viele Mütter (ab und zu auch Väter) setzen nach der Geburt ihres Kindes ein Jahr aus, einige bleiben bis zu drei Jahre zu Hause. Doch was kommt danach? Gerade bei der jetzigen Situation ist es fast unmöglich den Überblick zu behalten. Schon nach kurzer Zeit ist man nicht mehr auf dem neuesten Stand. Sich bereits in der Familienpause fachlich fit zu halten, sei es durch Vertretungseinsätze, Teilzeitarbeit oder Fortbildungen, ist entspannter, als nachher alles beim Wiedereinstieg lernen zu müssen.

Überlegen Sie sich gut, ob Sie wirklich für volle drei Jahre aus dem Berufsleben aussteigen wollen oder vielleicht doch im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollen. Dies ist problemlos bis zu 30 Wochenstunden möglich. Auch sollten Sie sich frühzeitig überlegen, wie Sie sich den Wiedereinstieg vorstellen. Wollen Sie künftig Voll- oder Teilzeit arbeiten? Ist die Betreuung der Kinder gewährleistet? Wie flexibel sind Sie in Ihrer Zeitplanung und wie flexibel ist Ihr Arbeitgeber? Je konkreter Ihre Vorstellungen über Ihren Wiedereinstieg, desto leichter wird es für Sie, Ihre Vorstellungen bei Ihrem Vorgesetzen durchzusetzen.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 06/13 auf Seite 66.

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