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Versorgungsstärkungsgesetz

FACHARZTTERMINE: VIER-WOCHEN-GARANTIE PER GESETZ

Gesetzlich Versicherte sollen eine Vier-Wochen-Garantie für Facharzttermine erhalten und auf dem Lande besser ärztlich versorgt werden. Und sie bekommen das Recht zum Einholen einer zweiten Arztmeinung bei OPs.

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Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pharmazeutische Zeitung

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