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Kosmetik-Verordnung | Konservierungsstoffe

EINSCHRÄNKUNG FÜR TRICLOSAN IN KOSMETIKA

Bestimmte Kosmetika, die Triclosan als Konservierungsmittel enthalten, dürfen seit dem 30. Juli nicht mehr verkauft werden. Betroffen sind alle großflächig anzuwendenden Zubereitungen zum Verbleib auf der Haut.

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Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pharmazeutische Zeitung

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