Auf einem Schreibtisch türmen sich Papiere, die mit Papierklammern sortiert wurden.
Bald kommt das E-Rezept, die Infrastruktur steht bereit - zuerst müssen die Apotheken jedoch einige Anträge stellen. © hirun / iStock / Getty Images Plus

Gematik | TI-Anbindung

DAS E-REZEPT KOMMT: ERSTMAL ALLES BEANTRAGEN

Jetzt aber: Ab Juni nächsten Jahres kommt das E-Rezept und somit eine Zeitenwende in den öffentlichen Apotheken. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen Gematik hat in der vergangenen Woche die technischen Vorgaben für die Umsetzung veröffentlicht.

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Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte – das hat sich die auf den Begriff „Gematik“ eingedampfte Organisation auf die Fahnen geschrieben. Gegründet wurde sie 2005 und beteiligt sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens wie zum Beispiel die Bundesärztekammer, der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Letzterer führt pro Mitglied einen Euro zur Finanzierung der Gematik ab.

Das „E-Health-Gesetz“ von 2015 legte den Grundstein für die Einführung der elektronischen Patientenakte, und nun kommt auch das E-Rezept. Da eine sichere Übermittlung desselben nicht einfach so auf den Apothekencomputern läuft, muss in der Offizin in puncto Datenübertragung kräftig um- und ausgebaut werden.

Einen letzten Markstein vor der Einführung des E-Rezeptes legte dabei das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), das der Deutsche Bundestag am Freitag verabschiedet hat. Und jetzt wird es wirklich eilig für die deutschen Apotheken: Denn bis zum 30. September sollen alle Offizinen hierzulande an die Telematik-Infrastruktur (TI) angedockt sein. Wer nicht schon längst alles in die Wege geleitet hat, muss sich jetzt sputen, mahnen die Softwarehäuser. Empfehlenswert sei dabei die TI-Integration aus einer Hand. Dies garantiere maximale Betriebssicherheit und eine vollständige Prozessintegration ohne Medienbrüche, betont der Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Apothekensoftwarehäuser ADAS, Lars Polap. Neben der Beantragung eines TI-Zuganges brauche es jedoch auch die entsprechenden Zugangsberechtigungen und Geräte.

Und das sind nicht wenige, vor allem verbergen sie sich oft hinter kryptischen Namen. So zum Beispiel die Kocobox CGM und der RISE-Konnektor. Dies sind die einzigen beiden lizensierten Geräte, die als Konnektor bei der Datenübertragung verwendet werden dürfen. Ein sicheres Virtual Private Network (VPN) ist dafür Voraussetzung.

Und dann gibt es da noch die speziellen Kartenterminals für die Trägermedien des E-Health-Systems. Auch hier sind nur zwei Anbieter erlaubt; auf wie viele Geräte jedoch eine Apotheke Anspruch hat ist abhängig vom jeweiligen Rezeptumsatz. Und sie sind auch nicht einfach so zu bestellen: Die Institutionskarte SMC-B (Secure-Module-Card-Betriebsstätte) und der elektronische Heilberufsausweis (HBA) müssen vorliegen. Also beantragen!

Vor allem der SMC-B-Institutionsausweis ist hierbei wichtig: Ohne diesen kein Zugang. Schnellstens sollten sich Apotheker jetzt darum kümmern, mahnt der ADAS-Vorstand. Doch bevor er beantragt werden kann, muss zunächst ein Berechtigungsnachweis für den Erhalt einer solchen Karte über die jeweilige Apothekerkammer erfolgen – ein Umstand, den Reinhard Mey in seinem Lied „Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars“ sehr schön beschreibt. Denn erst danach kann die eigentliche Karte beantragt werden! Genauso verhält es sich beim Heilberufsausweis: Dort muss vor dessen Beantragung ein aktueller Nachweis der Berufsgruppenzugehörigkeit der ausgebenden Landesapothekerkammer vorliegen. Wie weit hier jedoch der Stand ist, gestaltet sich je nach Bundesland unterschiedlich.

Fakt ist, die Zeit drängt! Stellen Sie also lieber einen Antrag zu viel als zu wenig.

Alexandra Regner,
PTA und Journalistin

Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/weg-frei-fuer-die-ti-anbindung-der-apotheken-118711/
www.gematik.de
https://www.songtexte.com/songtext/reinhard-mey/ein-antrag-auf-erteilung-eines-antragsformulars-53da07d1.html

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