Der Bundesrat hat gestern seine Empfehlungen zum Anti-Korruptionsgesetz beschlossen. Als besonders schwerer Fall von Bestechung /Bestechlichkeit im Gesundheitswesen gilt dann, wenn dabei Patienten zu Schaden kommen.
Seite 1/1
1 Minute
Seite 1/1
1 Minute
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke adhoc