Ein nur verschwommen erkennbarer Arbeitsbereich ist mit Flatterband abgesperrt.© coffeekai / iStock / Getty Images
Zutritt nur für geimpfte Mitarbeiter: Ist das erlaubt?

Arbeitsrecht | Impfung

DARF MEIN CHEF MIR DEN ZUTRITT ZUR APOTHEKE VERWEHREN, WENN ICH NICHT GEIMPFT BIN?

Für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete gibt es mehr Möglichkeiten, ihre Freizeit zu gestalten. Aber wie ist das beruflich? Es gibt keine Impfpflicht. Darf der Chef oder die Chefin dann ungeimpften Angestellten verbieten, zur Arbeit zu gehen? Ein Fachanwalt ordnet ein.

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Mit den Corona-Schutzimpfungen geht es voran. Nach und nach scheint sich der Weg zurück in die Normalität zu öffnen. Aber nicht jeder und jede will sich impfen lassen. Kann das Konsequenzen für den Job haben? Können Arbeitgeber den Zugang zum Betrieb verweigern, wenn ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nicht geimpft sind? Oder den Lohn verweigern?

Ganz so einfach ist das nicht. „Es gibt keine Impfpflicht bei SARS-CoV-2, selbst in Krankenhäusern nicht“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten und deren Recht auf körperliche Unversehrtheit müssen gegen die Interessen eines Arbeitgebers abgewogen werden und wiegen höher. Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmer daher in der Regel nicht verpflichten, sich impfen zu lassen.

Verschiedene Ansichten

Geht es um die Frage, ob der Arbeitgeber Nicht-Geimpften den Zugang zum Betrieb verweigern kann, gibt es laut Meyer zwei verschiedene Rechtsansichten.

Hausrecht und Homeoffice

Einige Rechtsexperten seien der Meinung, der Arbeitgeber dürfe den Zugang zum Betrieb beschränken. „Der Arbeitgeber hat ein Hausrecht, das er ausüben kann. Er könnte die Bedingung aufstellen: Zutritt haben nur Geimpfte“, so der Fachanwalt.

Können die Ungeimpften auch ohne Zugang zum Betrieb die geschuldete Arbeit erbringen, zum Beispiel im Homeoffice, soll der Arbeitgeber nach der aktuell geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung (gilt bis 30. Juni 2021) Homeoffice ermöglichen.

Und wenn das nicht geht?

Da es keine gesetzliche Impfpflicht gebe, schätzt Meyer ein, wäre man als Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt zu zahlen, wenn man den Nicht-Geimpften den Zugang zum Betrieb verwehrt und Homeoffice nicht möglich ist.

Benachteiligung für Ungeimpfte

Andere Rechtsexperten betonen darüber hinaus, dass Beschäftigte nicht deswegen benachteiligt werden dürften, weil sie ihr Recht, sich nicht impfen zu lassen, wahrnehmen. Insbesondere Gewerkschaften halten daher Zugangsbeschränkungen für Beschäftigte, die ihren Anspruch auf Impfschutz nicht wahrnehmen wollen, für eine Benachteiligung. „Jedenfalls würden die Gerichte in diesem Fall den Arbeitgeber zur Weiterzahlung der Vergütung auch ohne Arbeitsleistung verurteilen“, lautet die Einschätzung von Peter Meyer.

Es zeigt sich: Eine grundsätzliche Zugangsbeschränkung für Menschen, die ihren Anspruch auf Impfung nicht wahrnehmen wollen, ist also schwierig durchzusetzen.

Quelle: dpa

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