APOTHEKENVERGÜTUNG: HONORARPLUS SOLL IM FRÜHJAHR KOMMEN
STILLDAUER NEU GEREGELT: SECHS MONATE STILLEN JETZT OFFIZIELLE EMPFEHLUNG
DIGITALE GESUNDHEITSANWENDUNG IM CHECK: KÖNNEN APPS DIE PSYCHOTHERAPIE ERGÄNZEN?
EMULSIONEN IN DER REZEPTUR: EMULGATOREN UND HLB IM ÜBERBLICK
AUDHS: AUTISMUS PLUS ADHS – EIN LEBEN VOLLER WIDERSPRÜCHE?
FANTASCHALE ODER (HALB-)AUTOMATISCHES RÜHRSYSTEM? EINE ENTSCHEIDUNGSHILFE
SCHNELLE HILFE BEI REGELSCHMERZEN
HUSTEN – WAS DAHINTER STECKEN KANN
FRAUENKRANKHEITEN –TEIL 3
STECKRÜBE IM TREND: WARUM DAS WINTERGEMÜSE EIN COMEBACK ERLEBT
LEBENSMITTELVORRAT ANLEGEN FÜR NOTFÄLLE
SO SCHMECKT KOHL GANZ VEGETARISCH
Bitte geben Sie Ihre E-Mail ein. Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden Ihnen umgehend per E-Mail zugesandt.
Zurück zum Anmeldeformular
Recht/Rezept
Das OLG Köln hat einen Pharmazeuten und einen Arzt zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Der Arzt hatte die falschen Tabletten verschrieben und der Apotheker hatte sie pflichtwidrig abgegeben.
Seite 1/1 1 Minute 17. August 2013
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pharmazeutische Zeitung