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Recht/Rezept
Das OLG Köln hat einen Pharmazeuten und einen Arzt zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Der Arzt hatte die falschen Tabletten verschrieben und der Apotheker hatte sie pflichtwidrig abgegeben.
Seite 1/1 1 Minute 17. August 2013
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pharmazeutische Zeitung