Arzneimittel im Straßenverkehr
PTA-Fortbildung

Arzneimittel im Straßenverkehr

Medikamente sind oftmals ein Segen für kranke Menschen. Doch sie haben auch Nebenwirkungen. Was, wenn diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen? Ab wann müssen Sie Kunden darüber aufklären, dass sie besser nicht mehr selbst fahren? 

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Starke Schmerzmittel

Opioide gehören zu den Arzneimittelgruppen, die die Fahrtüchtigkeit besonders beeinflussen können. 

  • Morphin, 

  • Oxycodon, 

  • Hydromorphon, 

  • Fentanyl, 

  • Buprenorphin, 

  • Tilidin und 

  • Tramadol 

erhöhen das Risiko, bei einem Verkehrsunfall schwer oder tödlich verletzt zu werden, um das Zwei- bis Zehnfache, besonders während der Einstellungsphase. Sie werden nicht nur bei starken Schmerzen verschrieben, sondern auch als Mittel gegen Reizhusten (Codein) oder zur Substitution bei Opioidabhängigkeit (Methadon). 

Die Nebenwirkungen dieser Substanzen können in Benommenheit, Schwindel, drastischer Blutdrucksenkung, Verwirrtheit und Sehstörungen bestehen. Opioide üben ihre zentralen Wirkungen über spezielle Opioid-Rezeptoren im Gehirn aus. Diese Aktivierung hemmt nicht nur die Schmerzweiterleitung und -wahrnehmung, sondern beeinflusst auch Hirnregionen, die für Wachheit, Aufmerksamkeit und Koordination verantwortlich sind. Insbesondere bei Therapiebeginn oder Dosiserhöhung ist mit Nebenwirkungen zu rechnen. 

Jedoch: Während zu Beginn einer Behandlung häufig deutliche Einschränkungen auftreten, können Patientinnen und Patienten unter einer stabil eingestellten Langzeittherapie häufig wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen. Nach mehreren Tagen oder Wochen entwickelt sich bei vielen eine Toleranz gegenüber den zentral dämpfenden Wirkungen – die analgetische Wirkung bleibt jedoch erhalten, während Sedierung und Benommenheit häufig nachlassen. 

Vorsicht sollte aber bei Nachtfahrten oder plötzlichem Wechsel der Lichtverhältnisse weiterbestehen: Opioide verursachen eine Miosis (Pupillenverengung), das ändert sich auch bei dauerhafter Einnahme nicht. 

Am besten informieren Sie Ihre Kunden bei Abgabe von Opioiden über folgende Hinweise: Während der Einstellungsphase besser nicht selbst fahren. Nach Dosiserhöhung oder Wirkstoffwechsel sollte die Verträglichkeit des Medikamentes erneut beobachtet und Alkohol konsequent vermieden werden. 

Schlaf- und Beruhigungsmittel

Viele Anxiolytika, Sedativa und Hypnotika wirken über den GABA­A-Rezeptor. Die Verstärkung der GABA-vermittelten Hemmung im zentralen Nervensystem führt zur Anxiolyse (Auflösung von Angstzuständen), Sedierung, Muskelrelaxation und Dämpfung der Vigilanz (Daueraufmerksamkeit) – genau diese Wirkungen können dann die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen. 

Benzodiazepine oder Z-Substanzen wie Lorazepam oder Zopiclon werden in der Regel zur Nacht eingenommen, da sie eine schlafanstoßende Wirkung haben, begleitet von antikonvulsiven und muskelrelaxierenden Eigenschaften. Ihre Einnahme verlängert die Reaktionszeiten, vermindert die Konzentrationsfähigkeit, verlangsamt die Informationsverarbeitung und schränkt die Urteilsfähigkeit ein. 

Wer sie einnimmt und trotzdem Auto fährt, steigert das Risiko eines Verkehrsunfalls um das Zwei- bis Zehnfache. Schwindel, Sedierung und Muskelschwäche können zu Schlangenlinienfahren führen – und auch zu Sprachstörungen und Gangunsicherheiten, was bei einer Verkehrskontrolle garantiert auffällt. 

Besonders kritisch ist die Restwirkung („Hang-over-Effekt“) am Folgetag: 

  • Vor allem langwirksame Benzodiazepine wie Diazepam oder der Benzodiazepinrezeptoragonist Zopiclon sind dafür bekannt – die Fahrtüchtigkeit bleibt beeinträchtigt. 
  • Hingegen bergen kurz- und mittellang wirksame Benzodiazepine wie Temazepam und Midazolam kein erhöhtes Unfallrisiko am nächsten Tag. 
  • Bei Oxazepam scheint ein Gewöhnungseffekt schneller einzutreten, sodass nach wenigen Wochen kein erhöhtes Unfallrisiko mehr beobachtet wurde. 
  • Alprazolam als Anxiolytikum führte hingegen laut einer Studie vermehrt zu Verkehrstüchtigkeitseinbußen (Konzentrationsstörungen, Schlangenlinienfahren). 

Generell gilt: Die Einnahme dieser Arzneimittel führt nicht automatisch zu einem Fahrverbot. Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Fahrtüchtigkeit. Wer aufgrund einer medikamentenbedingten Sedierung nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, kann sich strafbar machen.

Rote Flagge!

Fahrerlaubnisbehörden reagieren besonders empfindlich bei Benzodiazepin-Abhängigkeit oder Medikamentenmissbrauch, Opioid-Abhängigkeit, einem Mischkonsum von Medikamenten und Alkohol. Auch bei der Einnahme von Medikamenten ohne ärztliche Kontrolle zeigt sich die Justiz wachsam. Und wer erkennbare Ausfallerscheinungen aufweist, darf natürlich überhaupt nicht mehr ans Steuer.

Medizinalcannabis

Tetrahydrocannabinol (THC) heißt der Wirkstoff im Medizinalcannabis. Werden Dronabinol, Cannabisblüten oder Cannabisextrakte vom Arzt verordnet, ist die Teilnahme am Straßenverkehr nur dann strafbar, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt. Gerade zu Beginn der Behandlung oder nach Dosiserhöhungen können Einschränkungen der Koordination, Benommenheit und eine veränderte Wahrnehmung von Zeit und Geschwindigkeit vorkommen. Cannabis-typische Fahrfehler sind wechselnde Fahrgeschwindigkeiten und Abkommen von der Fahrspur mit anschließender Lenkkorrektur. Wer Cannabis lediglich als privates Rauschmittel konsumiert, dabei eine THC-Serumkonzentration über dem Grenzwert von 3,5 ng/ml aufweist und dann ins Auto steigt, fällt aus dem Arzneimittelprivileg und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Risiko, nach Cannabis-Konsum einen schweren oder tödlichen Verkehrsunfall zu erleiden, ist dreifach erhöht. Es wird geraten, in der Einstellungsphase auf Medizinalcannabis nicht selbst zu fahren. 

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