Arzneimittel im Straßenverkehr
PTA-Fortbildung

Arzneimittel im Straßenverkehr

Medikamente sind oftmals ein Segen für kranke Menschen. Doch sie haben auch Nebenwirkungen. Was, wenn diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen? Ab wann müssen Sie Kunden darüber aufklären, dass sie besser nicht mehr selbst fahren? 

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Lachgas

Manche Zahnärzte verwenden Distickstoffmonoxid – besser bekannt als Lachgas – für ihre Behandlungen, insbesondere bei Patienten mit einer ausgeprägten Phobie vor solchen Arztbesuchen. Das Gas wird per Maske appliziert und die Wirkung tritt bereits wenige Sekunden nach der Inhalation ein. Lachgas hat eine schmerzstillende und schwach narkotische Wirkung, verursacht durch Hemmung der NMDA-Rezeptoren und die Beeinflussung der opioidvermittelten Signalwege. Die Folge sind Schmerzhemmung und Entspannung bis hin zur Euphorie. 

Der Konsum von Lachgas hat akute Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Nicht nur, dass die Reaktionszeit verlangsamt wird, es können auch Schwindel und Benommenheit sowie Konzentrationsstörungen auftreten. Zu Störungen der Hand-Auge-Koordination können Gleichgewichtsstörungen und ein eingeschränktes Urteilsvermögen hinzukommen. Menschen, die Lachgas verabreicht bekommen haben, sollten nach der Behandlung nicht selbst Auto fahren. Gleiches gilt natürlich auch für den Gebrauch von Lachgas als Partydroge. 

Rechtlich fällt Lachgas nicht unter die in § 24a StVG aufgeführten berauschenden Stoffe. Ein positiver Nachweis von Lachgas führt daher nicht automatisch zu einer Ordnungswidrigkeit nach dieser Vorschrift. Aber wie schon dargelegt: Das bedeutet nicht, dass das Fahren nach Lachgaskonsum erlaubt ist.

Alkohol

Ethanol ist nicht nur als psychoaktive Substanz ein Genussmittel, sondern kann auch in Medikamenten enthalten sein. Es wird gern, gerade bei pflanzlichen Präparaten, als Extraktionsmittel genutzt. Die minimalen Mengen, die ein Kunde hier als Einzeldosis aufnimmt, sind allerdings gering und sollten die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen. 

Alkohol ist in der Pharmakologie die am besten untersuchte und bedeutsamste psychoaktive Substanz. Generell wirkt Ethanol zentral dämpfend und verstärkt die hemmende Wirkung des Neurotransmitters GABA, beeinflusst darüber hinaus dopaminerge und serotonerge Signalwege. Folgen können sein: 

  • verminderte Aufmerksamkeit 
  • verlangsamte Informationsverarbeitung 
  • reduzierte Reaktionsgeschwindigkeit 
  • eingeschränkte Koordination 
  • beeinträchtigtes Urteilsvermögen 

Vorsicht ist geboten bei der Kombination von bestimmten Medikamenten mit Alkoholgenuss: 

  • Benzodiazepine 
  • Z-Substanzen 
  • Opioide 
  • sedierende Antidepressiva wie Mirtazapin 
  • Antipsychotika 
  • Antiepileptika 
  • Antihistaminika der ersten Generation 

Sie können in Kombination mit Alkohol zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen und das Risiko für Verkehrsunfalle deutlich erhöhen. 

Wer Auto fährt ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille, begeht eine Ordnungswidrigkeit – ab 1,1 Promille gilt ein Mensch als absolut fahruntüchtig. Statistisch ist ab etwa 1,2 Promille das Unfallrisiko um das 20- bis 200-Fache erhöht. 

Die Empfehlung lautet also: Nach dem Alkoholkonsum sollte grundsätzlich kein Auto gefahren werden – sogar am Morgen danach könnte noch Restalkohol im Blut sein. Auch sollte Alkohol nicht mit sedierenden Arzneimitteln kombiniert werden; er kann zudem die Wirkung von Medikamenten verstärken. Dazu stets die Packungsbeilage der eingenommenen Mittel beachten.

Illegale Substanzen

Ganz klar: Wer illegale Drogen im Blut hat, kann den Führerschein verlieren. Da sich die Wirkung von Medizinalcannabis nicht von unrechtmäßig erworbenem Cannabis unterscheidet, sollte stets ein medizinischer Therapienachweis mitgeführt werden. 

Der Anteil der Unfälle mit Personenschaden unter Drogen und Medikamenten hat seit 1990 um circa das Siebenfache zugenommen. 
Statistisches Bundesamt 

Diacetylmorphin (Heroin) flutet nach intravenöser Zufuhr schlagartig an und bewirkt eine stark euphorisierende Wirkung – der Grund, warum dem Opioid ein so starkes Abhängigkeitspotenzial innewohnt. Heroin hat nur eine kurze Halbwertszeit von zwei bis neun Minuten und ist daher üblicherweise in forensischen Proben nicht nachweisbar. Meist gelingt das nur über den Nachweis des länger haltbaren 6-Monoacetylmorphin (6-MAM), der Vorstufe der eigentlichen Wirkkomponente Morphin. 

Verkehrsrelevant sind dabei die zentrale Dämpfung und Sedierung, die zu verlängerten Reaktionszeiten und Konzentrationsstörungen führen. Das typische Fahrverhalten nach Heroinmissbrauch sind eine unsichere und langsame Fahrweise, Schwierigkeiten beim Spurhalten sowie Schlangenlinienfahren und eine Neigung zu Auffahrunfällen. 

Cocain, ein psychoaktives Alkaloid des Coca-Strauches, verändert als zentral wirksames Psychostimulans die Eigenwahrnehmung auf teuflische Weise: Der Konsument nimmt sich selbst als wacher und leistungsfähiger wahr – verkehrsmedizinische Untersuchungen zeigen jedoch, dass insbesondere das Urteilsvermögen, die Risikoeinschätzung und die Impulskontrolle deutlich eingeschränkt sind und das Unfallrisiko erheblich steigt. 

Pharmakologisch hemmt Cocain die Wiederaufnahme der Neurotransmitter Dopamin, Noradrenalin und Serotonin; dadurch kommt es zu einer ausgeprägten Aktivierung des sympathischen Nervensystems, was sich durch Euphorie, eine erhöhte Wachheit und gesteigertes Selbstvertrauen äußert. In dieser Phase kommt es vor allem zu einer enthemmten und aggressiven Fahrweise mit überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern. 

Danach überwiegen nicht minder gefährliche Störungen der Koordination sowie Wahnvorstellungen und Verfolgungswahn. In der abklingenden Rauschphase fallen vor allem wechselnde und langsame Fahrgeschwindigkeiten aufgrund starker Müdigkeit bis hin zur Orientierungslosigkeit auf. 

Cocain kann außerdem Tachykardie, Blutdruckanstieg und Herzrhythmusstörungen bis hin zum Herzinfarkt verursachen, was natürlich ein erhebliches Unfallrisiko generiert. Besonders gefährlich ist Cocain in Verbindung mit Alkohol. Dabei entsteht in der Leber unter anderem Cocaethylen, das die euphorisierende Wirkung nicht nur verlängern kann, sondern auch das Risiko für Herzrhythmusstörungen steigert. 

Im Straßenverkehrsgesetz ist Cocain ausdrücklich als berauschendes Mittel erfasst. Bereits der Nachweis von Cocain, auch ohne Ausfallsymptome, kann ordnungsrechtliche, strafrechtliche und fahrerlaubnistechnische Konsequenzen haben – beispielsweise der Entzug des Führerscheins. Die Fahreignung wird dann so lange verneint, bis eine stabile Abstinenz nachgewiesen werden kann. 

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