Arzneimittel im Straßenverkehr
PTA-Fortbildung

Arzneimittel im Straßenverkehr

Medikamente sind oftmals ein Segen für kranke Menschen. Doch sie haben auch Nebenwirkungen. Was, wenn diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen? Ab wann müssen Sie Kunden darüber aufklären, dass sie besser nicht mehr selbst fahren? 

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Blutdrucksenkende Mittel

Auch Antihypertensiva können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen – allerdings können Menschen mit gut eingestelltem Bluthochdruck relativ sicher Auto fahren. Probleme treten allenfalls zu Beginn der Behandlung, nach einer Dosiserhöhungen oder bei zu starker Blutdrucksenkung auf. 

  • Während sich Betablocker, ACE-Hemmer, Sartane und Calciumkanalblocker als sehr verträglich im Hinblick auf das Autofahren erwiesen haben, 
  • kann  jedoch bei Diuretika der relativ plötzliche Blutdruckabfall gerade bei älteren Menschen zu Problemen führen. 
  • Alpha-Blocker wie Doxazosin und Terazosin gelten bei Beginn der Behandlung als besonders kritisch, hier sei der sogenannte First-Dose-Effekt mit Kollapsneigung erwähnt. 

Insulin und orale Antidiabetika

Bei Menschen mit Diabetes ist für die Fahrtüchtigkeit nicht in erster Linie das Medikament selbst, sondern vor allem das Risiko einer Hypoglykämie (Unterzuckerung) entscheidend. Eine schwere Unterzuckerung kann die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeuges erheblich beeinträchtigen. Hypoglykämische Zustände können sich mit Symptomen wie Schwindel, Verwirrtheit, Sehstörungen, Kopfschmerzen, Krampfanfällen und Konzentrationsstörungen bis hin zu Bewusstlosigkeit oder Koma äußern. 

Nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist die Fahrtüchtigkeit grundsätzlich gegeben, wenn die betroffene Person ihre Erkrankung versteht, Unterzuckerungen erkennen kann, geeignete Gegenmaßnahmen ergreift und regelmäßig Blutzuckerkontrollen durchführt.  

Die Arzneistoffe Metformin, DPP-4-Hemmer wie Sitagliptin, SGLT2-Hemmer wie Empagliflozin oder GLP-1-Rezeptoragonisten haben kaum bis gar keinen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit. Einzig die Sulfonylharnstoffe Glibenclamid und Glimepirid können unabhängig von den Mahlzeiten zu Unterzuckerung führen. Sie gelten daher verkehrsmedizinisch als etwas kritischer.

Ophthalmika

Augenarzneimittel können die Fahrtüchtigkeit je nach Wirkstoff deutlich beeinträchtigen. Entscheidend ist dabei, ob das Arzneimittel das Sehvermögen, die Pupillenreaktion oder die Akkommodation (Scharfstellung des Auges) beeinflusst. Das ist deshalb relevant, da für die Teilnahme am Straßenverkehr ausreichende Sehschärfe, gutes Kontrastsehen, eine gute Anpassung an Hell-Dunkel-Wechsel sowie schnelle Reaktionen auf visuelle Reize erforderlich sind. 

Viele Augentropfen können jedoch gerade diese Funktionen vorübergehend beeinträchtigen. Zum Beispiel pupillenerweiternde Mittel wie Atropin oder Tropicamid: Diese Medikamente werden häufig bei augenärztlichen Untersuchungen eingesetzt. Die Folgen sind Blendempfindlichkeit, verschwommenes Sehen, eingeschränktes Nahsehen sowie eine verzögerte bis gar nicht vorhandene Anpassung an Lichtverhältnisse. Nach einer diagnostischen Pupillenerweiterung sollte nicht selbst Auto gefahren werden! 

Zykloplegika wie Cyclopentolat und Atropin lähmen zusätzlich die Akkommodationsfähigkeit des Auges. Diese Präparate gelten als besonders kritisch für die Fahrtüchtigkeit. 

Wirkstoffe gegen Glaukom (Timolol, Latanoprost, Brimonidin oder Dorzolamid) sind hingegen bei gut eingestellter Therapie kein Hinderungsgrund fürs Autofahren. Auch antibiotische und antiallergische Augentropfen sowie Tränenersatzmittel schränken die Fahrtüchtigkeit nicht ein. 

Hingegen stellt bei Augensalben allein die Konsistenz ein Problem dar: Fettige Topika legen sich als Schlieren auf die Hornhaut und führen zu verschwommenem Sehen. Deshalb werden Augensalben üblicherweise zur Nacht angewendet. Erst wenn Ihr Kunde wieder klar sieht, sollte er am Straßenverkehr teilnehmen.

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