Werbung/EU-Pharmapaket

WERBEVERBOT BEI RX-MEDIKAMENTEN

Im Ringen um eine entsprechende Richtlinie zur Rx-Pharmawerbung nimmt die EU-Kommission jetzt einen neuen Anlauf: Klassische Werbung, etwa in Zeitschriften, Radio und TV, soll verboten bleiben.

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Das zumindest steht in dem aktuellen Entwurf von Verbraucherkommissar John Dalli. Hersteller dürfen demnach aber neben der Packungsbeilage weitere Informationen ins Internet stellen; außerdem sollen sie auf Anforderung der Patienten Broschüren versenden dürfen.

Zuvor hatte der Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments die vom ehemaligen Industriekommissar Günter Verheugen geplante weitgehende Lockerung des Werbeverbots für Rx-Arzneimittel abgelehnt. Dallis Vorschlag orientiert sich an den Vorgaben der Parlamenterier: Statt Werbung sollen die Hersteller im Internet beispielsweise Fragen und Antworten veröffentlichen können – zuvor müssen die Informationen aber von den zuständigen nationalen Behörden genehmigt werden. „Damit soll ausgeschlossen werden, dass Pharmafirmen beispielsweise die Nebenwirkungen verharmlosen und die Wirkung übertrieben positiv darstellen“, sagt der EU-Abgeordnete Dr. Peter Liese .

Die Forderung der Parlamentarier nach einer Faktenbox für den Beipackzettel, in der die wichtigsten Informationen verständlich zusammengefasst werden, hat die Kommission nicht in den Richtlinienentwurf aufgenommen. Stattdessen soll der Vorschlag im Rahmen der Pharmakovigilanz-Richtlinie überprüft werden.

Die Richtlinie zur Arzneimittelinformation ist Teil des sogenannten EU-Pharmapakets; die Vorgaben zur Pharmakovigilanz und zum Schutz der Arzneimittel vor Fälschungen sind bereits verabschiedet. Rat und Parlament müssen den aktuellen Entwurf der Kommission nun prüfen und verabschieden. Zusammen mit weiteren Abgeordneten will sich Liese dabei dafür einsetzen, dass auch die Informationen Dritter, also Nicht-Arzneimittelhersteller, über Rx-Medikamente verbessert werden. Quelle: apotheke-adhoc.de

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